Umzug

Umzug: Was muss alles gekündigt werden?

Umzug:  Steht ein Umzug an, müssen naturgemäß sehr viele Dinge organisiert werden. Abhängig davon, wo die neue Wohnung liegt, ist dabei auch an unterschiedliche Kündigungen, Ummeldungen und weitere Formalitäten zu denken.

 

Viele Verbraucher verlieren im Laufe der Jahre den Überblick darüber, welche Verträge sie eigentlich besitzen. So müssen im Zuge der Umzugsvorbereitungen viele alte Aktenordner studiert werden, um herauszufinden, welche Kündigungen im Rahmen des Umzugs unbedingt ausgeführt werden müssen und welche Verträge vielleicht sogar mit umziehen können.

Der folgende Artikel liefert einen hilfreichen Überblick darüber, welche Kündigungen beziehungsweise Ummeldungen in der Regel bei einem anstehenden Umzug berücksichtigt werden müssen. Um den Umzug dann so reibungslos wie möglich zu realisieren, sollte nicht auf die professionelle Unterstützung eines kompetenten Dienstleisters verzichtet werden. Ein solcher findet sich beispielsweise unter umzugsunternehmen-augsburg.net/umzug-ingolstadt.

Alte Wohnung kündigen

Die wichtigste Kündigung, die bei einem Umzug bedacht werden muss, ist natürlich die der alten Wohnung. Die Kündigungsfrist von Mietverträgen beträgt in der Regel drei Monate.

Die Wohnungskündigung muss dabei stets in schriftlicher Form erfolgen und sowohl die alte Anschrift als auch den Kündigungstermin beinhalten. Allerdings muss in dem Schreiben keine Begründung für die Wohnungskündigung aufgeführt werden. Die Kündigung muss von sämtlichen Bewohnern, die auch den ursprünglichen Mietvertrag unterzeichnet haben, unterschrieben werden.

Die Ummeldung

Es besteht die Pflicht, sich nach einem Umzug innerhalb von sieben Tagen umzumelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss mit einem hohen Bußgeld für das Versäumnis gerechnet werden.

Wird nur einer von mehreren Wohnsitzen gekündigt oder eine neue Wohnung im Ausland bezogen, ist ebenfalls eine zusätzliche Wohnungsabmeldung nötig. Die Abmeldung der alten Wohnung muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

Der Telefonvertrag

Geht es darum, den Telefonanschluss umzumelden, stehen grundsätzlich verschiedene Optionen zur Verfügung. Liegt der neue Wohnsitz in dem ursprünglichen Vorwahlbezirk, ist es möglich, die alte Telefonnummer zu behalten. In der Regel muss dann jedoch eine Bearbeitungszeit von rund sechs Wochen für die Umstellung berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Umzugs sollten unbedingt die aktuellen Vertragsbedingungen überprüft werden. In vielen Fällen gestaltet es sich nämlich vorteilhaft, im Rahmen des Umzuges den Telefonanbieter zu wechseln. In diesem Fall ist der alte Anschluss zu kündigen oder an einen eventuellen Nachmieter weiterzugeben.

Der Nachsendeauftrag

Im Zuge der Umzugsvorbereitung muss außerdem daran gedacht werden, dass man rechtzeitig einen Nachsendeauftrag bei der Post stellt. Dieser Antrag muss spätestens fünf Tage vor dem Umzugstermin vorgebracht werden, jedoch ist dies heutzutage auch ganz komfortabel online möglich.

Der Nachsendeauftrag stellt sicher, dass auch die Post, die noch die alte Anschrift aufweist, zum neuen Wohnsitz weitergeleitet wird.

Der Strom-, Wasser- und Gasvertrag

Vor dem Umzugstermin muss außerdem eine Ummeldung der alten Strom-, Wasser- und Gasanschlüsse vorgenommen werden. Abgelesen werden die jeweiligen Zähler dann allerdings erst am Umzugstag. Die Endabrechnung erfolgt im Nachhinein.

Die Kfz-Ummeldung

Ob die Ummeldung des Autos nötig ist, hängt davon ab, wo die neue Wohnung liegt. Befindet sich diese in der bisherigen Gemeinde, ist lediglich die Beantragung einer Adressänderung in den Zulassungsunterlagen notwendig.

Befindet sich der neue Wohnsitz jedoch in einem anderen Landkreis, ist auch ein neues Nummernschild für das Fahrzeug nötig. Dieses wird von der lokalen Zulassungsstelle ausgehändigt. Für die Ummeldung des Kfz müssen der Personalausweis, der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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