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Leichtbauhallen als temporäre Bauten: Flexibilität für Ihr Unternehmen

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Egal, ob es sich um ein neues Lager, einen Verkaufsraum oder eine zusätzliche Produktionshalle handelt – Unternehmen müssen oft kurzfristig auf sich ändernde Anforderungen und dem damit einhergehenden Raumbedarf reagieren. Hier kommen Leichtbauhallen ins Spiel: Sie sind die perfekte Lösung, um temporären Raumbedarf kurzfristig und kostengünstig abzufangen.

 
Doch welche Vorteile bieten Leichtbauhallen gegenüber festen Bauten und benötigt man für eine Leichtbauhalle trotz des temporären Bestands eine Baugenehmigung? In diesem Artikel erfahren Sie alles über Leichtbauhallen und wie Unternehmen von dieser flexiblen Lösung profitieren können.

Was ist eine Leichtbauhalle?

Bei einer Leichtbauhalle – auch bekannt als temporäre oder mobile Halle – handelt es sich um eine flexible und temporäre Baustruktur, die in der Regel für temporäre Zwecke errichtet wird, um den Raumbedarf von Unternehmen in verschiedenen Branchen zu decken. Die Leichtbauhallen bestehen meist aus leichten Materialien wie Stahlrahmen und speziellen Kunststoffplanen oder Paneelen. Bei einem entsprechenden Hallen-Anbieter können die Leichtbauhallen gekauft oder gemietet werden.

Welche Vorteile bieten Leichtbauhallen gegenüber festen Bauten?

Im Vergleich zu traditionellen festen Bauten bieten Leichtbauhallen eine Reihe von Vorteilen. So zeichnen sie sich insbesondere durch ihre schnelle Montage und Demontage aus, was sie zu einer praktischen Lösung für kurzfristige oder wechselnde Raumbedürfnisse macht. Sie bieten Unternehmen somit die Möglichkeit, zusätzliche Lagerflächen, Produktionsstätten oder Verkaufshallen zu schaffen, ohne dabei die Verpflichtungen und Kosten eines festen Baus eingehen zu müssen.

1. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten

Leichtbauhallen werden in einer Vielzahl von Branchen eingesetzt, darunter Logistik, Lagerung, Produktion, Sportveranstaltungen, Messen und Ausstellungen. Ihre Anpassungsfähigkeit ermöglicht es Unternehmen, den Raum nach ihren individuellen Anforderungen zu gestalten. Ob zusätzlicher Lagerplatz in der Hochsaison benötigt wird oder eine temporäre Produktionsstätte für ein Projekt aufgebaut werden muss – Leichtbauhallen passen sich flexibel an verschiedene Nutzungsszenarien an.
 
Darüber hinaus haben Unternehmen die Wahl zwischen zwei Arten von Leichtbauhallen, je nachdem, wie die Halle zum Einsatz kommen soll:
 
1.) Kalthallen: Ungedämmte Leichtbauhallen eignen sich ideal zur Lagerung unempfindlicher Güter, Fahrzeuge oder Maschinen. Sie bieten den notwendigen Schutz vor Witterungseinflüssen, können jedoch nicht vor Kälte oder Wärme schützen.
 
2.) Warmhallen: Thermohallen hingegen verfügen über eine isolierte Wandverkleidung und gedämmte Dachplanen. Diese können im Winter beheizt und im Sommer entsprechend klimatisiert werden. Daher können diese ideal in der Produktion oder für Ausstellungen und Messen zum Einsatz kommen.

2. Geringe Kosten

Der finanzielle Aspekt ist oft ein entscheidender Faktor für Unternehmen. Im Vergleich zu traditionellen festen Bauten sind die Kosten für den Bau und Betrieb von Leichtbauhallen deutlich niedriger. Die Materialien, aus denen diese Hallen bestehen, sind oft kostengünstiger und die Bauzeit ist zudem verkürzt, was zu Einsparungen bei Arbeitskosten führt. Darüber hinaus entfallen langfristige Miet- oder Kaufverpflichtungen, da Leichtbauhallen temporär genutzt werden können.

3. Schneller Aufbau

Zeit ist für viele Unternehmen, die eine Leichtbauhalle in Erwägung ziehen, oft ein knappes Gut. Leichtbauhallen punkten dank ihres Baukastensystems mit einem besonders schnellen Aufbau. Im Vergleich zu herkömmlichen Bauten erfordert die Errichtung einer Leichtbauhalle wesentlich weniger Zeit. Dies ermöglicht es Unternehmen, schnell auf sich ändernde Marktanforderungen oder unerwartete Situationen zu reagieren. Ein schneller Aufbau bedeutet auch, dass die betrieblichen Unterbrechungen minimiert werden.

Benötigt man für eine Leichtbauhalle eine Baugenehmigung?

Die Frage nach einer Baugenehmigung ist ein wesentlicher Aspekt, den Unternehmen in Betracht ziehen müssen, wenn sie eine Leichtbauhalle errichten möchten. Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. So ist es durchaus möglich, eine Leichtbauhalle auch ohne Baugenehmigung zu errichten. Hierfür muss die Leichtbauhalle folgende Voraussetzungen erfüllen:
 
• Leichtbauhallen können gemäß DIN 13782 je nach Nutzungsdauer und Größe als “fliegender Bau” aufgestellt werden.
 
• Beträgt die Standzeit maximal 3 Monate und beträgt die Grundfläche der Leichtbauhalle maximal 75 m², ist keine Baugenehmigung erforderlich.
 
• Wird die Leichtbauhalle permanent eingesetzt, ist eine Baugenehmigung in jedem Fall erforderlich.

Flexibilität dank genehmigungsfreien Leichtbauhallen

Eine attraktive Option für Unternehmen, die temporären oder kurzfristigen Raumbedarf haben, sind genehmigungsfreie Leichtbauhallen. Diese Hallen zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer Größe und ihrer vorübergehenden Natur oft keine umfangreiche Baugenehmigung benötigen. Grundsätzlich hängt die Genehmigungspflicht von folgenden Faktoren ab:
 
1. Bauweise
2. Grundfläche
3. Einsatzdauer
4. Vorhandensein eines Fundaments
 
Allerdings müssen hier die regionalen Bauvorschriften beachtet werden, da es in Deutschland aktuell keine einheitliche Regelung diesbezüglich gibt. Dennoch ermöglicht diese Flexibilität es Unternehmen, schnell auf sich ändernde Anforderungen zu reagieren, ohne sich in langwierigen bürokratischen Prozessen zu verlieren.
 
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pexels / CCO Public Domain / OnShot