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Für notwendige Sicherheit sorgen: Die Pflichten von Hauseigentümern

notwendige Sicherheit

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Ein Haus zu besitzen ist für sehr viele Menschen immer noch besonders erstrebenswert. Es bedeutet für viele Unabhängigkeit und die Möglichkeit, sich möglichst frei entfalten zu können. Das heißt, keine Rücksicht auf Wohnungsnachbarn nehmen zu müssen und sich an Regeln halten zu müssen, die man selber nicht immer für sinnvoll und wichtig hält.

 

So schön es ist, sein eigener Herr im eigenen Haus zu sein, ist es dennoch auch hier so, dass man trotzdem seinen besonderen Pflichten nachkommen muss. Denn als Hauseigentümer muss man für Sicherheit vor und auf dem Grundstück sorgen und gegebenenfalls Unfallgefahren beseitigen. Die Verkehrssicherungspflicht sieht nämlich vor, dass von einem Grundstück keine Gefahr für zum Beispiel Mieter oder auch Besucher ausgehen darf. Als Eigentümer muss man demnach alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit das Grundstück und die dazugehörigen Verkehrswege betreten werden kann, ohne, dass man Schaden an Sachen oder Gesundheit nimmt.

Die häufigste Gefahrenquelle ergibt sich im Winter, wenn Eis und Schnee (s.u.) für extreme Gefahrensituationen sorgen können. Hier ist je nach Grundstücksgröße in vielen Fällen der Einsatz eines professionellen Services erforderlich. Professionelle Winterdienstleister gibt es in allen für Schnee und Eis relevanten Regionen. Ein professioneller Winterdienst kann da eine große Hilfe sein, damit es zu keinen (finanziellen) Konsequenzen für den Grundstückseigentümer kommt.

Unschöne Konsequenzen für Hauseigentümer

Die Konsequenzen für Hausbesitzer können recht unschön ausfallen, wenn, wenn es zu Unfällen kommt. Wer also Gefahrenquellen nicht rechtzeitig beseitigt, kann im Zweifel haftbar gemacht werden. Wenn der Eigentümer potenzielle Gefahrenquellen nicht sichert, können im Schadensfall Ansprüche geltend gemacht werden. So kann für Eigentümer und Vermieter das Nichteinhalten der Verkehrssicherungspflichten mit sehr vielen Risiken behaftet sein.

Mögliche Versicherungen gegen Unfälle und Schäden

Gegen so manche Gefahren kann man sich als Hausbesitzer mit speziellen Versicherungen schützen. So übernimmt die Wohngebäudeversicherung zum Beispiel Schäden, die durch Sturm oder Feuer entstehen. Für Überschwemmungen und Erdbeben gibt es eine Elementarschadenversicherung. Besonders wichtig ist aber die Haushaftpflichtversicherung für Grundbesitzer. Diese leistet dann, wenn Eigentümer ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen. Wenn Dritte bei dem Betreten des Grundstücks oder des Gebäudes zu Schaden kommen sollten, muss der Eigentümer für die entstandenen Schäden unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen haften. Das könnte bei schweren Verletzungen und bleibenden Schäden eine enorme finanzielle Belastung werden, wenn man sich nicht dagegen ausreichend abgesichert hat. 

Was Hauseigentümern beispielsweise beachten und kontrollieren sollten

Es kann nur empfohlen werden, regelmäßig das eigene Grundstück zu überprüfen. Mindestens einmal im Jahr sollte dies stattfinden. Im Garten sollte kontrolliert werden, ob alle Bäume auf dem Grundstück wirklich verkehrssicher sind. Das sollte auch nach jedem Sturm geschehen. Wenn durch den Wetterbericht starke Windböen oder sogar Stürme angekündigt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit möglichst Schäden direkt vermieden werden können.

Bäume, andere Pflanzen und Sonstiges im Garten

Dazu gehört auch, dass morsche Äste beseitigt und sogar alte Bäume gefällt werden, wenn sie drohen umzustürzen. Auch Hecken und Sträucher können eine Gefahr darstellen, wenn sie vom Grundstück auf den Gehweg ragen. Dann muss der Eigentümer sie zurückschneiden, was natürlich nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Verschönerung des Wohnumfeldes zugute kommt. Vorhandene Straßen- und Verkehrsschilder müssen gut sichtbar bleiben. Wenn man von der Stadtverwaltung zum Rückschnitt aufgefordert wird und das aber nicht innerhalb der genannten Frist macht, kann sie eine Firma damit beauftragen. Die Kosten muss dann dafür der Eigentümer übernehmen.

Tatsächlich darf man auch nicht alles im Garten anpflanzen, nur, weil man es möchte. Gerade dann nicht, wenn man in der unmittelbaren Nähe eines Spielplatzes wohnt oder sich dort Weideflächen befinden. Dann sollten giftige Pflanzen wie zum Beispiel der Fingerhut weggelassen werden. Auch, wenn Kinder den Garten betreten können, muss besonders an die Sicherheit für Kinder gedacht werden. Hier sollte immer ein kritischer Blick auf Spielgeräte, Trampoline oder auch Baum-/Stelzenhäuser geworfen werden. Diese müssen alle fest verankert und stabil sein und es dürfen keine scharfkantigen Stellen, Splitter oder Nägel überstehen.

Auch stellen Pools, Regentonnen oder Gartenteiche immer eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Diese sollten immer gut erkennbar (auch im Dunkeln) sein, umzäumt oder durch eine Abdeckung gesichert werden. Gerade kleine Kinder können sonst darin schnell ertrinken.

Gefahr vom Dach

Auch das Dach des Hauses muss man regelmäßig mit überprüfen. Es kommt relativ häufig vor, dass sich Bretter, Schindeln oder auch Dachziegel lösen und beim Herunterfallen auf den Gehweg oder auf das Grundstück Menschen verletzen. Dann wird der Grundstücksbesitzer auch zur Verantwortung gezogen. Auch Regenrinnen und Aufbauten wie Schornsteine, Fotovoltaikanlagen, Antennen und Satellitenschüsseln sollten bei den Kontrollen nicht vergessen werden.

Schnee und Eis auf Gehwegen

Eigentlich ist es ja hinreichend bekannt, dass man Schnee schippen und bei Eis streuen muss. Trotzdem kommt es immer wieder dazu, dass angrenzende Gehwege vergessen werden. Auch der Hinweis auf eine von Anliegern regulär benutzte Privatstraße befreit nicht von der Räumpflicht. Das Wegräumen von Schnee ist nichts für Langschläfer, denn ein Gehweg muss von sieben Uhr morgens bis zehn Uhr am Abend begehbar sein. An Sonn- und Feiertagen ab neun Uhr morgens. Wenn es zu starkem Schneefall kommt, muss sogar mehrmals am Tag geräumt werden.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain