Bundesnetzagentur ignoriert Sachverstand der Landesregulierer und gefährdet die Stabilität der Versorgung
Energie / Strom: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern die Abrechnung mehrerer Entnahmestellen mit zeitgleicher Leistung - das sogenannte Pooling - veröffentlicht. "Gegen den erklärten Widerstand von Netznutzern und Netzbetreibern und trotz pragmatischer Vorschläge aus dem Kreis der Landesregulierungsbehörden werden hier netzwirtschaftlich sinnvolle Strukturen zerstört und die Versorgungssicherheit gefährdet", kritisiert Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Diese Festlegung ist ein weiterer Baustein in der restriktiven Haltung der BNetzA gegenüber den Verteilnetzbetreibern und setzt die absolut falschen Signale für die Gestaltung der Energiewende."
Mit den neuen Regeln wird die Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen insbesondere für kommunale Verteilnetzbetreiber nahezu ausgeschlossen. Dieses Vorgehen ist jedoch eine seit Jahrzehnten bewährte energiewirtschaftliche Praxis und beruht auf netzwirtschaftlichen Optimierungen und dem Aufbau von Netzkonzepten, die gemeinsam mit den Netznutzern erarbeitet wurden. "Diese Festlegung hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und wird zu höheren Kosten, insbesondere für industrielle Endkunden mit mehreren Entnahmestellen, sowie zu volatileren Netzentgelten für alle Netznutzer führen", erklärte Reck weiter.
Der VKU hatte sich in zahlreichen Gesprächen für einen Kompromiss stark gemacht, damit auch zukünftig die Abrechnung sowohl zwischen den Netzbetreibern als auch mit Netznutzern, insbesondere mit industriellen Großverbrauchern, in einem geregelten und transparenten Rahmen geschehen kann. Optimierte Netzkonzepte mit einem besonderen Augenmerk auf der Versorgungssicherheit waren schon seit jeher das Ziel der Netzbetreiber - nach dieser Festlegung der Bundesnetzagentur BNetzA stehen sie nunmehr zur Disposition.
Einzig bei Entnahmestellen, die im Rahmen von messtechnischen Entflechtungen nach Konzessionsübergängen entstanden sind, erklärt die BNetzA das Pooling auch weiterhin für zulässig, ohne dass alle Bedingungen der Festlegung gleichzeitig erfüllt sein müssen. Nur ein schwacher Trost ist auch die Übergangsregelung für Pooling-Lösungen, die bereits vor dem 1. Januar 2011 bestanden hat: "Diese sollen noch bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode fortgeführt werden", so Reck. "Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Netzbetreiber und industrielle Netznutzer gegen die Festlegung der BNetzA Beschwerde einlegen werden."
Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.