Kapitalanlagen

Verwahrentgelt heißen die Negativzinsen jetzt

Kapitalanlagen:  Die Zahl der Banken und Sparkassen, die Negativzinsen an Kunden weiterreichen, wächst kontinuierlich. Eine aktuelle Untersuchung von knapp 1.300 Geldhäusern durch das Verbraucherportal biallo.de zeigt: 211 Banken und Sparkassen kassieren mittlerweile ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Einlagen. Gut die Hälfte davon - nämlich 113 Geldhäuser - langen auch bei Privatkunden zu.

 

Das sind fast viermal so viel wie bei der ersten großen Biallo-Erhebung im Juli 2019. Damals waren es lediglich 30 Banken und Sparkassen, die Negativzinsen an Privatkunden weiterreichten. Allein in den vergangenen drei Monaten hat sich die Zahl mehr als verdoppelt.

Der Strafzins beträgt in der Regel 0,5 Prozent pro Jahr und ist meist an den negativen Einlagensatz der Europäischen Zentralbank gekoppelt. Das ist der Strafzins, den Banken zahlen müssen, wenn sie kurzfristig überschüssige Liquidität bei der EZB parken. Das bedeutet: Falls die Währungshüter auf ihrer Zinssitzung an diesem Donnerstag eine Verschärfung des Einlagensatzes auf minus 0,6 Prozent beschließen, dann dürften viele Banken in Kürze nachziehen und ihr Verwahrentgelt ebenfalls auf 0,6 Prozent erhöhen.
In der Regel räumen die Geldhäuser ihren Kunden gewisse Freibeträge ein, die von den Strafzinsen ausgenommen sind.

Beim Tagesgeld gibt es bereits eine Handvoll Institute, die Negativzinsen ab dem ersten Euro kassieren. Bei Girokonten halten sich die Banken dagegen noch zurück, zumal hier auch rechtliche Hürden bestehen. Laut Urteil des Landgerichts Tübingen vom Mai 2018 (Az.: 4 O 225/17) ist eine pauschale Einführung von Negativzinsen bei Girokonten unzulässig, wenn gleichzeitig eine Kontoführungsgebühr erhoben wird.

Die Bank mit dem niedrigsten Freibetrag bei privaten Girokonten ist im Moment die Bremische Volksbank, die für vier ihrer fünf Kontomodelle einen Freibetrag von lediglich 5.000 Euro einräumt. Anders sieht es da beim 1822direkt-Girokonto aus. Das Verwahrentgelt der Bremer gilt sowohl für neue Konten als auch Konten mit separater Vereinbarung. Bei Bestandskunden sind immer individuelle Vereinbarungen nötig, das Verwahrentgelt kann nicht einfach so per Klausel im Preisaushang eingeführt werden. Allerdings zeigen unsere zahlreichen Leserzuschriften: Wer sich weigert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterschreiben, dem flattert unter Umständen auch die Kündigung ins Haus.

Quelle: Biallo & Team GmbH
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / sheadquarters