Baufinanzierung

Welchen Schutz habe ich in der derzeitigen Finanzkrise?

Welchen Schutz habe ich in der derzeitigen Finanzkrise?Baufinanzierung:  Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Einlagensicherung, die 90 Prozent der Geldanlage, maximal aber nur 20.000 Euro je Kunde bei einem Finanzierungsinstitut abdeckt. Weitergehende Absicherungen gibt es im Bereich der privaten Banken durch einen gemeinsamen Sicherungsfonds, der auch die Summen abdeckt, die über 20.000 € hinausgehen. Der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken und der Sparkassenverband haben zusätzliche Regelungen, dass sich die Institute innerhalb der jeweiligen Verbände gegenseitig unterstützen, um eine vollständige Sicherung für ihre Kunden darzustellen. Ob das natürlich klappt, wenn eine ganze Gruppe auf der Kippe steht, mag bezweifelt werden.

Welche Finanz- und Geldanlagen sind durch den Sicherungsfond geschützt?

Alle staatlichen Wertpapiere, wie Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen, Finanzierungsschätze und Bundesobligationen sind absolut sicher, daneben sind die Guthaben der Girokonten, der Sparkonten, Kreditkartenguthaben, Sparbücher, Sparbriefe, Sparverträge, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten im Rahmen des Einlagensicherungsfonds abgesichert.

Was unterliegt nicht dem Einlagensicherungsfonds?

Zu den nicht abgesicherten Finanzanlagen gehören insbesondere Wertpapiere wie Aktien, Industrieanleihen, Zertifikate, Genuss-Scheine, Optionsscheine und Inhaberschuldverschreibungen. Auch unterliegen die im vorhergehenden Absatz genannten Finanzanlagen dann nicht dem Sicherungsfonds, wenn diese Anlagen bei ausländischen Banken getätigt wurden. Hier sind die gesetzlichen und internen Sicherungsmaßnahmen der jeweiligen Länder anzuwenden.

Welche Sicherheit besteht für das Guthaben auf meinem Bausparvertrag?

Bausparguthaben sind in der Regel in unbegrenzter Höhe abgesichert. Dabei muss die Zugehörigkeit der Bausparkasse zu den jeweiligen Verbänden berücksichtigt werden. Die Landesbausparkassen sind als Mitglieder der Sparkassenorganisation im Einlagensicherungsfonds der Sparkassen abgesichert, für die privaten Bausparkassen gibt es einen speziellen Sicherungsfonds, der alle Bausparguthaben in unbegrenzter Höhe absichert. Ausnahmefall ist die Bausparkasse Schwäbisch-Hall, die als Mitglied des Volks- und Raiffeisenbanken-Verbundes über den dortigen Sicherungsfonds abgesichert ist.
Wie sieht die Sicherung meiner Riester-Rente aus?
Den Initiatoren, also meist den Versicherungsgesellschaften, der Riester-Rente ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie mit dem Beginn der Rentenphase des Riester-Vertrages zumindest das Kapital  zur Verfügung stellen müssen, was der Riester-Sparer im Laufe der Sparzeit angespart hat und was aus gewährten gesetzlichen Zulagen an Sparanteil hinzugekommen ist. Es gibt allerdings keinerlei gesetzliche Vorschriften, wie und das diese Summen durch irgendeine Sicherungseinrichtung garantiert werden. Im Klartext bedeutet das, geht die Versicherungsgesellschaft pleite, ist das Riester-Geld weg.
Lehmann-Brothers und Kaupthing-Edge-Bank
Diese beiden ausländischen Finanzinstitute haben besonders viele deutsche Anleger um ihr Erspartes gebracht. Welche unrühmlichen Beiträge deutsche Banken, Sparkassen und Vermögensberater dabei gespielt haben, wird sich noch herausstellen. Gegebenenfalls können dadurch Schadenersatzansprüche realisiert werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet dazu in ihren Beiträgen Spezialfall: Isländische Kaupthing-Edge-Bank und Spezialfall: Besitzer von Lehman-Brother-Zertifikaten umfangreiche Hilfe an.

Unsere Empfehlung an alle, die noch weitere und genauere Informationen oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Unter der Telefonnummer 0800 – 66 48 588 (0,00 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend) sind von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 21:00 Uhr unabhängige Finanzexperten der Verbraucherzentrale zu Fragen rund um die Finanzkrise erreichbar.

Quelle: hausbautipps24.de