Baufinanzierung

Auswirkungen des Programmstopps für das Marktanreizprogramm

Das_MarktanreizprogrammBaufinanzierung:  Mit dem am 9. April 2010 im Bundesgesetzblatt verkündeten Bundeshaushalt 2010 wurden die Fördermittel für das von der BAFA verwaltete Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Jahr 2010 gekürzt und weitere Mittel mit einer Haushaltssperre belegt. Es stehen damit nur 265 Millionen Euro zur Verfügung, das sind ein Drittel weniger Mittel als im Vorjahr. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach der Förderung wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres bereits 82.000 Förderanträge bewilligt und die Fördermittel hierfür ausgezahlt.

Weiterhin müssen die bereits in Vorjahren erteilten Förderzusagen im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, eingehalten werden und die zugesagten Förderungen auch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Diese Förderzusagen betreffen große Investitionen, die längere Realisierungszeiträume, z. B. ein- oder zweijährige Bauzeiten, benötigen. Aus diesen Gründen sind die verfügbaren Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft. Deswegen musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt werden.

Deutliche Einschnitte bei der Förderung (Stand 4. Mai 2010)

Im Marktanreizprogramm ist der „BAFA-Teil“ vom Förderstopp betroffen: Der Programmstopp betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret sind dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen.

Der Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative. Nähere Informationen hierzu unter bmu-klimaschutzinitiative.de. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, in dem im Rahmen des Marktanreizprogramms zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben werden, ist vom Programmstopp nicht betroffen. Es werden weiterhin Anträge entgegengenommen, Darlehenszusagen vergeben und Tilgungszuschüsse gebucht. Auch andere KfW-Programme sind von diesem Förderstopp nicht betroffen.

Ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA gestellte Anträge: Nach Programmstopp gestellte Anträge sind nicht bewilligungsfähig, da keine Haushaltsmittel verfügbar sind. Als nach dem Programmstopp eingegangen gelten alle Anträge, die ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA eingegangen sind. Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen: Bereits per Zuwendungsbescheid bewilligte Zuschüsse werden ausgezahlt, sofern innerhalb der gesetzten Frist ein Verwendungsnachweis beim BAFA vorgelegt wird und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden kann. Zuwendungsbescheide wurden zum Beispiel für die Innovationsförderung für Solarkollektoren und für gewerbliche Investitionen erteilt.

2010 bislang noch nicht ausgezahlte Zuschüsse werden in Kürze ausgezahlt

Für Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind, für die aber noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, gilt: Die vorliegenden Anträge werden nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Nach dem derzeitigen Stand muss aber davon ausgegangen werden, dass nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um alle bereits vor Programmstopp eingegangenen Anträge zu bewilligen. Die Anträge werden, sofern sie vollständig mit allen geforderten Unterlagen vorliegen, in der Reihenfolge des Antragseingangs nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bewilligt und ausgezahlt. Inwieweit die noch verfügbaren Mittel ausreichen, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Sobald dem BAFA weitere Informationen vorliegen, werden diese auf der Internetseite bafa.de/bafa/de/energie bereitgestellt.

Quelle:  BAFA
Foto: Pixelio / Fotograf: Rainer Sturm