Baufinanzierung

Verbesserungen bei den KfW-Mitteln für höhere Energieeffizienz

EnergieeffizienzBaufinanzierung:  Mit zwei Produktänderungen signalisiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau, dass es ihr mit der Förderung energieeffizienter Gebäude auch in Zukunft ernst ist: Bereits zum 1. August 2015 wird das Programm „Energieeffizient Sanieren“ (151/152) mit einem erweiterten Geltungsbereich und der Erhöhung des Förderhöchstbetrags noch attraktiver gemacht. Zum 1. April 2016 folgen sodann verschiedene Anpassungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ (153).

Mit der Überarbeitung ihrer Energieeffizienz-Programme trägt die KfW den gestiegenen Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und Bestandsgebäude der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Rechnung. Immobilienkäufer und Bauherren, die eine Förderung durch die KfW anstreben, sollten die Umstellung der Programme sowie die jeweiligen Fristen unbedingt im Blick behalten.

Die wesentlichen Neuerungen bei den KfW-Fördermöglichkeiten

Änderungen ab August 2015

Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (151/152) unterstützt die staatliche KfW-Förderbank ab August dieses Jahres energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde – bisher galt hier der 1. Januar 1995 als Fördergrenze. Darüber hinaus wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit für Sanierungen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, von bislang 75.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.

Neue Regeln fürs energieeffiziente Bauen ab April 2016

Wenn zum 1. Januar 2016 die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten, wird der Förderstandard „KfW-Effizienzhaus 70“ nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen. Aus diesem Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 zum 31. März 2016 ein und fördert ab 1. April 2016 stattdessen den neuen Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ mit einem attraktiven Tilgungszuschuss. Zudem beträgt der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit dann 100.000 Euro statt wie bisher 50.000 Euro.

Für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten wird überdies eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt – noch gilt für diese KfW-Darlehen stets die zehnjährige Sollzinsbindung. Mit dem Angebot einer längeren Zinsbindung vermindert sich das Zinsänderungsrisiko für Kreditnehmer erheblich. Damit werden KfW-Darlehen nochmals deutlich attraktiver – insbesondere für Kunden, die nach hoher Planungssicherheit streben.

Quelle: Interhyp
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de