Baufinanzierung

Hausbau als junge Familie finanzieren

Junge Familie finanzieren

Baufinanzierung:  Nur den wenigsten Familien stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Hausbau in Eigenregie durchzuführen. Deshalb wird dafür ein Kredit oder eine Baufinanzierung von einer Bank benötigt. Aber auch der Staat hilft beim Bau eines Eigenheims tatkräftig mit Fördermitteln.

 

Für welche Familien diese Förderangebote in Frage kommen, hängt jedoch stark von den individuellen Voraussetzungen ab. Die städtischen Fördermittel sind vor allem für junge Familien mit minderjährigen Kindern gedacht, welche nur über ein begrenztes Einkommen und geringe Sparbeträge verfügen. Wer sich für energieeffizientes Bauen entscheidet, kann mit weiteren Fördermitteln seitens der staatlichen Banken rechnen. Jedoch sind die meisten der Förderangebote an einen Bankkredit gebunden. Erst wenn das ausgesuchte Kreditinstitut die Bonität der Familie überprüft hat, beteiligt sich anschließend der Staat finanziell an der Baufinanzierung. Auf diese Weise können sich auch junge Familien mit geringen Einkommensverhältnissen den Traum vom eigenen Haus erfüllen.

Staatliche Zuschüsse für den Hausbau mit Kindern

Damit sich auch finanziell eingeschränkte Familien ein Haus bauen können, hat die Bundesregierung das Baukindergeld als Unterstützung ins Leben gerufen. Seit dem Herbst des Jahres 2018 können sowohl Familien als auch Alleinerziehende mit Kindern die Fördermittel für den Bau des Eigenheims beantragen. Dabei handelt es sich beim Baukindergeld nicht um ein klassisches Darlehen. Vielmehr ist diese Förderung ein staatlicher Zuschuss, welcher nicht zurück gezahlt werden muss. Mit diesem Zuschuss können Familien nach dem Hausbau einen Teil des Kredites und die Bauzinsen tilgen. In konkreten Zahlen beträgt das Baukindergeld pro Kind und Jahr genau 1.200 Euro. Diese Summe wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Bau der Immobilie an die Familie als jährliche Überweisung ausgezahlt. Das bedeutet, dass Familien mit einem Kind über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro erhalten. Bei Familien mit zwei Kindern sind es dann schon 24.000 Euro, bei drei Kindern stolze 36.000 Euro und so weiter.

Das Baukindergeld wurde im September 2018 seitens der Großen Koalition beschlossen. Alle Familien, die vor dem Jahr 2018 ein Haus gebaut haben, sind nicht förderberechtigt. Allerdings muss man als Bauherr für die rechtzeitige Beantragung sorgen. Hier sind einige Stichtagsregelungen zu beachten. Dazu dient eine Übersicht der Stichtage. Der Zeitraum für den Antrag auf Baukindergeld bei der KFW umfasst die Datumsgrenzen 01.01.2018 bis 31.12.2023.

Die Art und Größe der gebauten Immobilie spielt bei der Vergabe der Fördermittel keine Rolle. Wer sich für den Bau eines energieeffizientes Hauses entscheidet, der kann mit weiteren Subventionen seitens staatlicher Kreditinstitute rechnen.

Voraussetzungen für die staatlichen Zuschüsse

Nur wenn das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Familien die Fördermittel. Bei einer Familie mit einem Kind liegt diese Obergrenze bei 90.000 Euro, wobei sich dieser Betrag mit jedem weiteren Kind um jeweils 15.000 Euro erhöht. Allerdings müssen die Kinder bei der Antragstellung noch unter 18 Jahre alt sein und dauerhaft im Haushalt wohnen. Darüber hinaus gibt es den Zuschuss nur in dem Fall, wenn das gebaute Haus aktuell das einzige ist. Wenn die Familie schon eine Immobilie besitzt, ist mit keiner Förderung zu rechnen. Des Weiteren muss die Familie im Haus selbst wohnen, die Immobilie darf im zehnjährigen Förderzeitraum weder verkauft noch vermietet werden. Nach dem Einzug in das Haus haben Familien sechs Monate Zeit, um das Baukindergeld zu beantragen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de