Baugeldstudie: Bei Geld fängt die Verwandtschaft an
Baufinanzierung: Während bei Geld bekanntlich die Freundschaft aufhört, so fängt hier die Verwandtschaft an. Das ist das Ergebnis einer Baufinanzierungs-Studie des Baugeldvermittlers HypothekenDiscount. Eltern, Großeltern und Schwiegereltern sind danach die erste Adresse für Immobilienkäufer, wenn sie mehr Eigenkapital für ihren Kredit benötigen.Laut der Umfrage unter 450 Deutschen würden sich 26,6 Prozent von niemandem Geld für den Hauskauf borgen - außer von der Bank. Um den Eigenkapitalanteil zu erhöhen und damit die Zinskonditionen für das Darlehen zu verbessern, spielt die Verwandtschaft jedoch neben Kreditinstituten die wichtigste Rolle. 71,9 Prozent der Befragten würden sich an die Eltern wenden, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. 36 Prozent würden eine Finanzspritze von den Großeltern annehmen. Selbst die Schwiegereltern kommen in Frage - für 28,3 Prozent. Der eigene Partner oder die Partnerin wäre nur für 18,3 Prozent eine Option.
Allerdings ist bei familiären Finanzdienstleistungen Vorsicht geboten. "In einigen Fällen kann ein Schenkungsvertrag sinnvoll sein. Dieser sorgt dafür, dass die Finanzspritze, selbst falls sie ebenfalls zurückgezahlt werden sollte, nicht als monatliche Ausgabe beim Kreditantrag angerechnet wird", sagt Oppel von HypothekenDiscount. Zudem sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Während die Verwandtschaft bei der Immobilienfinanzierung gern gesehen ist, hört die Freundschaft an dieser Stelle für die meisten auf. Nur vier Prozent der Deutschen würden den besten Freund oder die beste Freundin fragen. Vom Nachbarn oder von Arbeitskollegen würden sich nur 0,8 Prozent der potentiellen Immobilienkäufer zusätzlich etwas leihen.
Auch den Chef würden nur 6,9 Prozent um finanzielle Hilfe bitten, obwohl er in einigen Fällen sogar den Erwerb von Wohneigentum mitfinanziert. "Wer ein Arbeitgeberdarlehen nutzen will, sollte die Zinsen genau vergleichen", rät Oppel. In einigen Fällen sind normale Annuitätendarlehen preiswerter. In einem schriftlichen Vertrag sind Darlehenshöhe, Zweck der Zahlung sowie Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und Kündigungsvoraussetzungen aufzuführen. Ohne schriftliche Regelung zählt ein Kredit vom Chef in vollem Umfang als steuerpflichtiges Einkommen.
Die Besteuerung hängt laut HypothekenDiscount vom Zinssatz ab. Wird der Arbeitgeberkredit zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger, werden mitunter Steuern fällig. Die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Dabei gilt die Freigrenze für Sachbezüge von maximal 44 Euro pro Monat beziehungsweise 528 Euro pro Jahr. So lange man unter der Freigrenze bleibt, ist der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Studie in Zahlen: Angenommen, Sie benötigen Geld für die Baufinanzierung: Von wem würden Sie sich etwas borgen, um Ihr Eigenkapital aufzustocken?
- von den Eltern: 71,9 Prozent - von den Großeltern: 36 Prozent - von den Schwiegereltern: 28,3 Prozent - vom Partner/Partnerin: 18,3 Prozent - vom Chef: 6,9 Prozent - vom besten Freund/bester Freundin: 4 Prozent - vom Nachbarn: 0,8 Prozent - von Arbeitskollegen: 0,8 Prozent - von niemanden außer von der Bank: 26,6 Prozent.
Quelle: hypothekendiscount.de