Versorger muss Preiserhöhung vor Gericht beweisen
Energie / Energie sparen: Ein Gericht muss sich bei Preissteigerungen davon überzeugen, dass die angegebenen Bezugssteigerungen tatsächlich vorliegen. Eine Zeugenvernehmung dazu ist kein zulässiges Beweismittel. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Lingen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az 12 C 468/07(X)).Ein Gaskunde hatte auf die Rückzahlung von bereits bezahlten Gasrechnungen geklagt. Das Gericht hat dem Kunden Recht gegeben und den Gasversorger zur Rückzahlung verurteilt.
Das Gericht durfte, so das Urteil, den Ausführungen des Versorgers nicht blind
Das Amtsgericht Lingen hat sich mit dem Urteil auch nicht anders als der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil entschieden, denn die streitentscheidenden Fragen sind vom BGH bisher nicht grundsätzlich entschieden worden.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat das Urteil begrüßt.
In einer ähnlichen Entscheidung hat das Landgericht Osnabrück eine Entscheidung des Amtsgericht Lingen bestätigt und die Berufung des Versorgers gegen das Urteil zurückgewiesen (Urteil vom 3. März 2008, Az 5 S 503/07).
Quelle: energieverbraucher.de