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Sonderkündigungsrecht bei den neuerlichen Strompreiserhöhungen nutzen

Neuerliche StrompreiserhöhungenEnergie / Strom: Rund zwei Dutzend Stromanbieter – darunter E.ON – erhöhen ab Mai ihre Preise um durchschnittlich 4 Prozent. Wer als Verbraucher nun gezielt vergleicht, kann trotz Preissteigerung von einem Anbieterwechsel profitieren und Geld sparen. Im Falle einer Preiserhöhung lässt sich – dank Sonderkündigungsrecht – ein Wechsel schnell durchführen. Um den günstigsten Tarif zu finden bietet es sich an, einen Stromrechner zu nutzen.

Preiskorrekturen entgegentreten

Mit E.ON plant einer der größten Energieanbieter eine sommerliche Preiserhöhung. Außer der E.ON Thüringer Energie heben alle regionalen Ableger des Unternehmens die Preise um mehrere Prozentpunkte an. Weitere Anbieter und zahlreiche Stadtwerke ziehen nach. Wer die Erhöhungen nicht akzeptieren möchte, kann von seinem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen. Es bietet die Möglichkeit – im Falle der Strompreiserhöhung – vor dem regulären Vertragsende den Anbieter zu wechseln. Viele Verbraucher sind nach einem Vergleich erstaunt über die möglichen Einsparchancen. Sich mit kleinem Aufwand zu informieren, lohnt sich.

Die Anwendung des Sonderkündigungsrechts kann sich direkt auf den Geldbeutel auswirken. So würden Kunden von E.ON edis, E.ON Hanse oder E.ON Bayern beispielsweise bei einem Verbrauch von 5000 kWh in Zukunft rund 80 Euro mehr im Jahr zahlen. Das entspricht einem Plus von rund sechs Prozent. Ein entsprechender Anbietervergleich zahlt sich hier aus, da mit einem Strompreisvergleich günstigere verfügbare Tarife ermittelt werden können.

Positive Energie - sparen mit Ökostrom

War Ökostrom lange Zeit eine kostspielige Alternative, haben sich hier die Preise inzwischen eingependelt und sind bei einigen Anbietern sogar günstiger als konventionell erzeugter Strom. Ein Vergleich lohnt also gleich doppelt. Für diejenigen, die gern einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten möchten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich für einen Wechsel zur „positiven Energie“ zu entscheiden. Bei einem Preisvergleich sollte man aber auch die Qualität nicht aus den Augen verlieren: Ein entsprechendes Zertifikat bürgt dafür.

Beim Sonderkündigungsrecht auf Fristen achten

Damit der Anbieterwechsel glatt über die Bühne geht, sollte innerhalb des Sonderkündigungsrechts die vertraglich geregelte Frist berücksichtigt werden. Sie beträgt meist zwischen zwei und vier Wochen nach Benachrichtigung über die Strompreiserhöhung. Da der Zeitraum eng gesteckt ist, empfiehlt es sich, die Kündigung direkt selbst durchzuführen und sie nicht dem neuen Anbieter zu überlassen. Dieser muss jedoch darüber informiert werden, dass von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht worden ist. Der ehemalige Stromlieferant wiederum ist gesetzlich verpflichtet, die Auflösung des Vertrages innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

Quelle: FinanceScout24
Gerd Altmann  / pixelio.de