Neuerungen bei Photovoltaik und Windenergie im Erneuerbare Energien Gesetz 2012
Energie / Photovoltaik: Im Jahr 2000 wurde das erneuerbare Energien Gesetz als Nachfolger des vorher seit 1991 gültigen Stromeinspeisungsgesetzes eingeführt. Das Gesetz, welches den Vorrang der erneuerbaren Energien regeln sollte wurde im Jahr 2004 erstmalig überarbeitet um die darin enthaltenen Bestimmungen an geltendes EU Recht anzupassen. Ziel der Einführung war es, die Ausbauziele der Regierung (20% erneuerbare Energien bis 2020) umzusetzen.
Da das EEG ebenfalls die bis heute gültigen Einspeisevergütungen regelt und diese als Technologieanschub dienten und immer noch dienen, war es nötig die staatlichen Subventionen und andere Bestandteile des EEG an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Seit dem Jahr 2009 gab es jährlich Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz – der Preisverfall bei Photovoltaikmodulen machte eine schnellere Absenkung der Vergütungen, als ursprünglich im Gesetz vorgesehen, notwendig. Über die Änderungen im EEG 2012 in Bezug auf die Solarenergie zur Stromgewinnung und der Windenergie wird in diesem Beitrag informiert.
Bei der Förderung von Windenergieanlagen ändert sich zum Jahreswechsel 2011/2012 nichts. Die einzige EEG Änderung für Windkraftanlagen ist der Wegfall des Sprinterbonus. Dieser wurde für neue Anlagen gewährt, die vor dem Jahr 2016 in Betrieb genommen werden.
Die Eigenverbrauchsregelung für selbst verbrauchten Solarstrom
Deutlichere Änderungen gab es da bei der Photovoltaik. Dieses Gebiet ist für den Großteil der Bevölkerung ohnehin interessanter, da hier für jeden Besitzer eines Eigenheims die Möglichkeit besteht, auf dem eigenen Dach Strom zu erzeugen. Im Jahr 2009 wurde in der Novellierung des EEG die Eigenverbrauchsregelung eingebaut. Diese besagt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen den erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen können und auch hierfür eine Vergütung erhalten, die allerdings deutlich geringer ist, als die normale Einspeisevergütung. Dennoch dürfte diese Regelung für viele zunehmend interessanter werden, denn neben der Vergütung für den Strom hat der Besitzer ja auch noch eine Ersparnis in Höhe des verbrauchten Stroms, den er nun nicht mehr von seinem Anbieter beziehen muss. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Artikels ist, dass der Strom in unmittelbarer Nähe der Anlage verbraucht wird und dass mindestens 30 Prozent des erzeugten Stroms selber verbraucht werden. Die Photovoltaik Eigenverbrauchsregelung wurde bis zum 31.12.2012 verlängert – ursprünglich sollte sie zum Ende des Jahres 2011 auslaufen.
Die Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen
Die wohl entscheidende Änderung gab es allerdings bei der Photovoltaik Einspeisevergütung. Dies wird zum Jahreswechsel 2011/2012 um weitere 15 Prozent heruntergefahren – die neuen Vergütungen betragen nun zwischen 24,43 Cent und 18,33 Cent je eingespeiste Kilowattstunde Strom (wie hoch die Vergütung ist hängt von der Anlagengröße). Neu ist zudem das System des „atmenden Deckels“ – dieser ermöglicht es dem Gesetzgeber die Subventionen in Abhängigkeit vom Zubau zur Jahresmitte ein weiteres Mal zu kürzen. Jährlich können die Vergütungen nun um bis zu 24 Prozent sinken – hierfür müssten im Bemessungszeitraum allerdings Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7500 Megawatt auf deutschen Dächern und Freiflächen installiert werden.
Ausnahmen von der EEG Umlage für industrielle Großabnehmer
Ebenfalls gravierend sind die Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz 2012 im Hinblick auf die Ausnahmen für die Industrie. In der letzten Fassung wurde die sogenannte Härtefallregelung beschlossen. Diese erlaubt eine Befreiung von der EEG Umlage, welche dazu geschaffen wurden, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Verbraucher umzulegen. Unternehmen mit einer bestimmten Abnahmemenge an Strom können von dieser Regelung Gebrauch machen. Nach der Novellierung des EEG ab dem Jahr 2012, können diese Regelung zehn Mal mehr Unternehmen in Anspruch nehmen als vorher. Zur Folge hat Dies, dass die Kosten für die erneuerbaren Energien von immer weniger und vor allem schwächeren Schultern getragen werden müssen – diese Neuerung ist somit nicht nur für alle Interessenten von Photovoltaikanlagen von Bedeutung, sondern für die gesamte Bevölkerung, die von dieser Regelung nichts haben. Folglich erscheinen die öffentlichen Diskussionen um die Solarförderung in einem ganz anderen Licht, da die Stromkosten für den Verbraucher letztlich nicht durch den Ausbau der regenerativen Energien in die Höhe getrieben werden, sondern in erster Linie durch die Ausnahmen für die Industrie.
Fazit
Für Besitzer von Eigenheimen ist die Anschaffung einer Solaranlage zumindest eine Überlegung wert. Neben umweltschonender Technologie schafft man sich zu dem ein kleines Sparschwein. Hier über die sichere Höhe von Renditen zu berichten würde nicht die Seriosität dieses Magazins unterstreichen, denn Kosten, Preise und Renditen von Photovoltaikanlagen hängen immer von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ihr regionaler Anbieter oder auch überregional agierende online Plattformen können anhand Ihrer Daten genauere Informationen ermitteln. Fakt ist auch, dass die Subventionen von Photovoltaikanlagen in den kommenden Jahren weiter heruntergefahren werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings nicht zwangsläufig, dass die Anlage mit sinkenden Vergütungen teurer für Sie wird, denn die Preise für Solarmodule sind in den vergangenen Jahren ebenfalls stark angefallen und dieser Trend, so sagen es die Prognosen, wird weiter anhalten. Wer den Neubau einer Immobilie plant, muss sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwangsläufig mit dem Thema umweltfreundliche Energieversorgung intensiv beschäftigen – Photovoltaik Ratgeber im Internet bieten hier viele stichhaltige Informationen für alle die, die sich bisher nicht mit Thema auseindergesetzt haben.
Quelle: HBT24