Chancen auf viele neue und vernetzte Geschäftsmodelle im Strommarkt


strommarktgesetzEnergie / Energiepolitik:  Die Beschlüsse zum Strommarktgesetz und zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzen wichtige Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre. In einem immer dezentralen Energiesystem bietet das neue Marktdesign Chancen auf viele neue und vernetzte Geschäftsmodelle. Scharfe Kritik gibt es allerdings an den Plänen, Übertragungsnetzbetreibern den Betrieb von Kraftwerken zu erlauben.

Die Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch von Strom wird eines der Wesensmerkmale der künftigen Energiesystems mit vielen Millionen dezentralen Anlagen sein. „Hier entstehen neue Angebote, wie das Lastmanagement oder das Poolen von Anlagen und Speichern in virtuellen Kraftwerken“, betont bne-Geschäftsführer Busch. Aus bne-Sicht erfreulich ist es daher dass das Strommarktgesetzt nun einen klaren Rahmen für Aggregatoren, Unternehmen, die bei Kunden Lastverschiebungspotentiale bündeln und anbieten, schafft. Damit wird in diesem innovativen Segment weiteres Wachstum möglich.

Strommarktgesetz schafft Regelungen für Netzumlage nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung

Positiv ist zudem, dass mit dem Strommarktgesetz die Unsicherheit, die nach einem Urteil zur Netzumlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung bestand, beseitigt wird. Nach dieser werden Verbraucher von Netzentgelten befreit, wenn Sie nicht in Hochlastzeiten Strom verbrauchen, die Kosten werden auf die übrigen Verbraucher umgelegt. Der Bundesgerichtshof hatte die seit 2012 erhobene Umlage im April für nichtig erklärt, da es an einer Rechtsgrundlage fehle. Diese wird nun mit dem Strommarktgesetz eingeführt. Stromvertrieben bleibt damit eine sehr aufwendige Rückabwicklung erspart. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. bleibt aber bei seiner Kritik, dass die gesamte Netzentgeltbefreiung für die atypische Netznutzung nicht sinnvoll ist und für die Zukunft abgeschafft gehört.

Scharfe Kritik übt Busch an der in letzter Sekunde im Strommarktgesetz verankerten Regelung zu Netzstabilitätsanlagen. Demnach sollen Übertragungsnetzbetreiber Erzeugungsanlagen außerhalb des Marktes bauen und betreiben können, die zur Netzstabilität beitragen sollen. „Vor dem Hintergrund der Trennung von Erzeugung und Transport geht eine solche Regelung natürlich überhaupt nicht. Der vorherige Plan, Kraftwerkszubau nur in Bayern zuzulassen, war schon abwegig und wird nun durch die völlige Abkehr vom Markt und eine massive Verletzung der Unbundlingvorgaben ersetzt.“

Digitalisierungsgesetz: Wettbewerb nutzen

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden nun wichtige Rahmenbedingungen für den Aufbau einer intelligente Mess- und Steuerinfrastruktur gelegt, die die Unternehmen brauchen. Die Politik hat dabei im Verfahren noch sinnvolle Veränderungen vorgenommen. „Es ist nun klargestellt, dass Energiekunden, die ab Anfang 2017 von Einbauvorgaben für intelligente Messsysteme betroffen sind, nicht mit drastisch höheren Netzentgelten rechnen müssen“, betont Busch. Der bne hatte sich hier für eine entsprechende Klarstellung eingesetzt.

Angesichts der anfallenden Installationskosten, die dem Energiekunden für den Einbau intelligenter Messsystem ebenfalls vom zuständigen Verteilnetzbetreiber in Rechnung gestellt werden sollen, empfiehlt der bne, vom Recht zum Wechsel zu einem unabhängigen Anbieter Gebrauch zu machen. „Neben den ohnehin schon üppigen Netzrenditen aus dem Netzgeschäft schielen die Verteilnetzbetreiber offenbar auf lukrative Zusatzeinnahmen aus dem Installationsgeschäft. Ein Wechsel zu einem modernen und wettbewerblichen Anbieter von Messdienstleistungen kann daher bares Geld sparen“, betont Busch.

Quelle: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
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