Mehr Geld fürs energetische Sanieren
Neuer Zuschuss unterstreicht Bedeutung von Qualitätskontrollen
Energie / Energie sparen: Ein- und Zweifamilienhäuser energetisch zu sanieren ist jetzt nochmals attraktiver geworden. Besitzern solcher Immobilien gewährt die KfW Förderbank seit kurzem einen Extrazuschuss für Energieberatung und Baubegleitung. Das zusätzliche Geld kann man beispielsweise dazu nutzen, sein Sanierungsvorhaben nach den Regeln des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) prüfen zu lassen. Darauf weist die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e. V., Biberach, hin.Was viele nicht wissen: Eine RAL-Güteprüfung kommt nicht nur beim Neubau von Häusern in besonders energiesparender Bauweise infrage. Sie gilt auch für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen. "Schließlich ist es ganz egal, ob Sie neu bauen oder den energetischen Standard eines älteren Hauses verbessern möchten", stellt Dipl.-Phys. Joachim Zeller von der zuständigen Gütegemeinschaft fest: Damit man die gewünschte energetische Qualität tatsächlich erzielt, kommt es in beiden Fällen auf große Sorgfalt bei Planung und Bauausführung an. Entsprechend breit sind die Kontrollen durch die RAL-Gutachter angelegt.
Den Zuschuss für Baubegleitung kann jeder beantragen, der für die energetische Verbesserung seines Ein- oder Zweifamilienhauses im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms einen Förderkredit oder Investitionszuschuss der KfW erhält. Er gilt für fünfzig Prozent der förderfähigen Beratungskosten, je Wohneinheit werden höchstens 1.000 Euro ausgezahlt. Über die Details können sich Interessierte unter kfw-foerderbank.de informieren. Weitere Informationen über die Qualitätssicherung durch das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise gibt es ebenfalls im Internet unter guetezeichen-neh.de. Dort findet man auch Adressen von akkreditierten Güteprüfern, deren Dienste man natürlich auch ohne zusätzliche KfW-Förderung in Anspruch nehmen kann.
Baujahr '51, EnEV-Standard: Als dieses Einfamilienhaus in Köln 2005 energetisch saniert wurde, mussten seine Besitzer die Baubegleitung noch komplett selbst bezahlen. Inzwischen bietet die KfW Förderbank hierfür einen attraktiven Zuschuss. Ihn kann man beispielsweise auch nutzen, um ein Sanierungsvorhaben nach den Regeln des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) prüfen zu lassen.
Bildquelle: Friedemann Stelzer
Textquelle: guetezeichen-neh.de