Immobilienauktion und Zwangsversteigerung: die Unterschiede, kurz erklärt
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Gemeinsam haben Immobilienauktion und Zwangsversteigerung auf den ersten Blick drei Aspekte: Was wird versteigert? Immobilien. Wer sind die Beteiligten? Verkäufer, Käufer und Auktionator. Was ist das Ergebnis? Der Meistbietende bekommt den Zuschlag und wird neuer Besitzer der Immobilie.
Schaut man aber etwas genauer hin, sind die großen Unterschiede zwischen einer Immobilienauktion – durchgeführt von einem Auktionshaus – und einer Zwangsversteigerung – durchgeführt von einem Amtsgericht – unübersehbar.
Während ein Auktionshaus dem Verkäufer wie dem Käufer einer Immobilie gleichermaßen einen professionellen Rahmen bietet und Verkauf und Ankauf auf den Prinzipien der Transparenz und Freiwilligkeit beruhen, geht es bei Versteigerungen vor dem Amtsgericht darum, einen nicht-freiwilligen Verkauf rechtssicher abzuwickeln. Vor Gericht sind zudem häufig Gläubiger, beispielsweise eine Bank, oder die öffentliche Hand die Auftraggeber; die früheren Eigentümer haben ihre Immobilie nicht freiwillig zur Versteigerung eingeliefert. Nach einer Zwangsversteigerung kann es zu der unschönen Situation kommen, dass eine Zwangsräumung notwendig wird, um die Räumung der Immobilie durchzusetzen.
Rechtssicherheit
Die Rechtssicherheit ist hingegen sowohl bei der Versteigerung von Amts wegen als auch bei der von einem Auktionshaus organisierten Immobilienauktion gegeben. Beide Verfahren sind gesetzlich detailliert geregelt (im Zwangsversteigerungsgesetz bzw. in der Versteigerer-Verordnung (VerstV), die in Deutschland die wesentlichen Vorgaben für als Dienstleistung angebotene kommerzielle Versteigerungen enthält). Der Meistbietende bekommt nach dem dritten Hammerschlag den Zuschlag, das Eigentum an der Immobilie geht sofort auf den Käufer über. Bei der Zwangsversteigerung im Amtsgericht handelt es sich dabei um einen hoheitlichen Akt, aber auch bei der privatwirtschaftlichen Immobilienauktion kommt direkt mit dem dritten Hammerschlag ein verbindlicher Vertrag zustande. Um für Immobilienkäufer wie -verkäufer Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber den Vertragsabschluss bei Versteigerung in einer Einzelnorm (BGB § 156) geregelt. Zudem ist im Auktionshaus bei der freiwilligen Versteigerung immer auch ein bestellter Notar anwesend, der später beurkundet, dass das Eigentum an einer Immobilie auf den Käufer übergegangen ist.
Mindestgebot
Die Festlegung des Mindestgebotes, mit dem die Versteigerung einer Immobilie startet, erfolgt bei der Zwangsversteigerung auf Grundlage eines durch einen einzelnen Sachverständigen erstellten Wertgutachtens. Im Vorfeld der Immobilienauktion machen sich mehrere Mitarbeiter des Auktionshauses ein detailliertes Bild von der Immobilie und gleichen die Daten mit aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt ab.
Ist eine Immobilie zur Zwangsversteigerung vorgesehen, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsgericht. Entscheidet sich ein Verkäufer für die freiwillige Versteigerung über ein Auktionshaus, erreicht er damit einen umfangreichen Interessentenkreis, da das Auktionshaus deutschlandweit tätig ist. Zudem wird das Objekt im Auktionskatalog vorgestellt und auch im Internet wird professionelle Werbung für das Angebot geschaltet.
Ein weiterer Vorteil ist die schnelle Abwicklung durch ein privatwirtschaftlich arbeitendes Auktionshaus gegenüber den langsam mahlenden Mühlen eines Amtsgerichts – genauso wie ein schneller Verkauf gerade in dynamischen Märkten wie dem Immobilienmarkt ein Trumpf ist. Und nicht zuletzt ist noch die Bonitätsprüfung für Käufer in spe zu nennen: Noch bevor in einem renommierten Auktionshaus die Auktion durch die öffentlich bestellten, vereidigten Auktionatoren eröffnet wird, sind am Kauf Interessierte verpflichtet, einer Bonitätsprüfung zuzustimmen oder eine Bietsicherheit zu hinterlegen, damit die entsprechende Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist.
Fazit:
Die Immobilienauktion über ein Auktionshaus stellt also eine attraktive Möglichkeit für den Immobilienerwerb wie für den Immobilienverkauf dar. Eine professionelle Immobilienauktion bietet ein wettbewerbsbasiertes Verkaufsverfahren und damit Verkäufern und Käufern enorme Chancen – vor allem im Vergleich zu traditionellen Verkaufswegen, wie etwa über Immobilienmakler. Zudem wartet die Immobilienauktion im Vergleich zur Zwangsversteigerung nur mit Vorteilen auf und bietet Verkäufern und Käufern einen rechtssicheren, dabei fairen Ablauf bei vollständiger Transparenz.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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