Hausbau Planung Architektenhonorar
Erfahrungsbericht: H. Schmude aus Glückstadt ließ sich von einem befreundeten Architekten verschiedene Entwürfe für sein neues Einfamilienhaus anfertigen. Wegen einer unübersichtlichen Bebauungslage erstellte der Architekt eine Bauvoranfrage. Die Bauvoranfrage wurde abschlägig beschieden. Herr Schmude gab daraufhin seine Baupläne erst einmal auf.
Es überraschte ihn, als er vom Architekten eine Honorarrechnung erhielt. Da er nicht zahlen wollte, wurde er auf Zahlung verklagt. Der zu Rate gezogene Rechtsanwalt überzeugte ihn, zu zahlen.
Begründung: Herr Schmude konnte nicht nachweisen, daß der Architekt kostenlos für ihn gearbeitet habe und er nur im Erfolgsfall sein Honorar bekommen sollte.
Das OLG Düsseldorf hat in einem ähnlichen Fall geurteilt, daß ein Architekt grundsätzlich umfangreiche Arbeiten nur gegen Entgelt ausführt. Das Gegenteil ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
Weitere Informationen zu diesem Thema auch im Online-Ratgeber Hausbau.
Es überraschte ihn, als er vom Architekten eine Honorarrechnung erhielt. Da er nicht zahlen wollte, wurde er auf Zahlung verklagt. Der zu Rate gezogene Rechtsanwalt überzeugte ihn, zu zahlen.
Begründung: Herr Schmude konnte nicht nachweisen, daß der Architekt kostenlos für ihn gearbeitet habe und er nur im Erfolgsfall sein Honorar bekommen sollte.
Das OLG Düsseldorf hat in einem ähnlichen Fall geurteilt, daß ein Architekt grundsätzlich umfangreiche Arbeiten nur gegen Entgelt ausführt. Das Gegenteil ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
Weitere Informationen zu diesem Thema auch im Online-Ratgeber Hausbau.
Bildquelle: Pixelquelle.de