Nachfinanzierung: Was tun, wenn das Baudarlehen nicht reicht?
Baufinanzierung: Bauprojekte müssen von langer Hand geplant werden. Obwohl Bauherren in der Regel versuchen, alles zu berücksichtigen und optimal zu rechnen, kann es zu unvorhergesehenen Ausgaben kommen, die das Bauvorhaben verteuern. Im schlimmsten Fall decken das Darlehen und die finanziellen Reserven die Kosten nicht ab. Für solche Fälle gibt es die Nachfinanzierung.
Nachfinanzierung – was ist das?
Von einer Nachfinanzierung wird gesprochen, wenn eine Immobilie ein zweites Mal beliehen wird und dem Kredit als Sicherheit dient. Bei einer Baufinanzierung dient immer das Objekt selber als Sicherheit und die Bank trägt im Grundbuch die sogenannte Grundschuld ein. Im Fall einer Zwangsversteigerung erhält dann der Baufinanzierer auch als erstes sein Geld. Da solche Kredite mit Grundbucheintragung für den Darlehensgeber relativ sicher sind, kann dieser auch gute Zinskonditionen anbieten.Im Gegensatz dazu gibt es den Sofortkredit, der keinerlei Sicherheiten benötigt. Der Kapitalgeber trägt keine Grundschuld ein – der Vorteil: Ein Sofortkredit von smava kann sehr schnell genehmigt und ausgezahlt werden. Wird über das bereits bestehende Baudarlehen noch weiteres Geld für die Realisierung des Bauvorhabens benötigt, ist es möglich, alternativ auch einen weiteren Baukredit aufzunehmen. Da das Objekt bereits vorrangig im Grundbuch durch die erste Hypothek belastet ist, liegen hierbei die Zinsen höher, da das Risiko der Bank steigt.
Anschlussfinanzierung – der Unterschied
Der Unterschied zwischen einer Anschlussfinanzierung und Nachfinanzierung ist recht schnell erklärt: Eine Nachfinanzierung ist dann erforderlich, wenn das aufgenommene Darlehen von seiner Höhe her nicht ausreicht. Eine Anschlussfinanzierung hingegen beschreibt ein Baudarlehen, welches nach Auslauf der Zinsfestschreibung den restlichen Darlehensvertrag finanziert, zum Beispiel nach 10, 15 oder 30 Jahren.Es gibt unterschiedliche Formen einer Nachfinanzierung, die meistgenutzte ist das nachrangige Darlehen. Es heißt so, weil die Immobilie auch hier als Sicherheit angegeben wird und im Grundbuch an erster Stelle der ursprüngliche Gläubiger steht. Alle nach ihm eingetragenen Gläubiger gelten als nachrangig.
Quelle: Tipps24-Netzwerk – HR
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