Ungeziefer unter Naturschutz, hier ist töten verboten
Garten / Tipps & Ideen: Viele kennen es: Man sitzt im Sommer entspannt beim Grillen auf der Terrasse. Die Stimmung wird aber schnell durch umher schwirrende Wespen oder Bienen getrübt. Unzählige Tierchen kreisen immer wieder um das leckere Fleisch und lassen sich einfach nicht vertreiben. Beim Blick in den Giebel des Hauses erkennt man dann ein riesiges Wespennest. Sofort beginnen die Überlegungen, was zu tun ist. Tricks zur Beseitigung eines solchen Nests sind fast jedem bekannt. Aber darf man überhaupt einfach so ein Wespennest entfernen? Alles was Sie wissen müssen, erfahren Sie hier.
Naturschutz? Ist doch nur eine Wespe!
So oder so ähnlich reagieren wohl die meisten, die ein Problem mit Wespen haben. Kommen einem beim Thema Artenschutz oftmals doch nur große Säugetiere in den Sinn, vernachlässigt man die vermeintlichen Schädlinge, die uns doch alle so stören. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Das Problem: Viele Wespenarten befinden sich auf der sogenannten Roten Liste und stehen somit unter Artenschutz. Das Entfernen oder Verbrennen der Nester ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche zum Teil mir hohen Geldbußen belegt ist. Helfen kann dann nur noch ein Kammerjäger, wie etwa der FS Kammerjäger aus Frankfurt. Diese sind speziell geschult und dürfen Nester artgerecht entfernen und umsetzen.
Was macht die Wespe so besonders?
Wespen werden oftmals nur als Schädlinge angesehen. Jedoch ist genau das Gegenteil der Fall. Wespen fressen nicht nur andere Kleintiere, die ebenfalls als Schädlinge angesehen werden, sondern bestäuben auch Bäume und Pflanzen. Sie sind somit maßgeblich für den Erhalt des ökologischen Gleichgewichts nötig. Eine professionelle Umsiedlung ist die beste Option und dieser Weg sollte unbedingt eingehalten werden. Tatsächlich kann das eigenständige Umsetzen bei einer nicht erkannten Wespenstichallergie auch gefährlich werden. Bei akuten Bedrohungen darf eine Wespe somit auch getötet werden, um sich selbst vor gesundheitlichen Nachteilen zu schützen. Eine Rechtfertigung zum Ausräuchern eines ganzen Nests ist dies jedoch nicht. Kammerjäger nutzen spezielle Techniken zum Entfernen von Wespen und schützen sich mit entsprechender Schutzkleidung.
Welche geschützten Schädlinge gibt es noch?
Für viele besonders eklig und gerade bei Hobbygärtnern gefürchtet ist die Schnecke. Schnecken sind zwar extrem langsam, schaffen es aber trotzdem großflächig die komplette Gemüseernte zu zerstören. Das allseits bekannte Schneckenkorn ist dabei aber nicht immer die beste Möglichkeit. Nicht jede Schneckenart steht per se unter Artenschutz. Aber gerade die auffälligen und bekannten Schneckenarten wie beispielsweise die Weinbergschnecke, die nordische Purpurschnecke oder der gescheckte Schnegel (auch bekannt als Tigerschnecke) stehen unter Artenschutz. Auf Wunsch berät Sie ein Kammerjäger hinsichtlich der Möglichkeiten zur Umsiedlung. Das Töten der kleinen Weichtiere sollte unbedingt vermieden werden, da auch diese einen Nutzen für das Ökosystem haben.
Großer Name, kleines Tier
Stierkäfer, Nashornkäfer, Purpurbock und Sandläufer - all diese Tierchen haben eins gemeinsam: Sie hören sich riesig an, sind aber doch nur kleine Käfer. Nichtsdestotrotz stehen Sie auf der Roten Liste und dürfen nicht getötet werden. Wer ein solches Tier in seinem Garten feststellt, sollte es am besten einfach umsiedeln. Schäden an den eigenen Pflanzen lassen sich so effektiv vermeiden. Wer die kleinen Käferchen nicht anfassen möchte, kann sich natürlich auch hier professionelle Hilfe in Form eines Kammerjägers suchen. Dieser entfernt die Tiere dann artgerecht und führt Sie einem besseren Platz zu.
Fazit:
Kleine wie große Lebewesen sollte man nicht einfach töten. Man handelt sich im Zweifel nicht nur ein horrendes Bußgeld ein, sondern schadet auch der Umwelt. Mensch und Tier müssen auf dieser Erde zwangsläufig zusammenleben und oftmals sind die kleinen Krabbler gar nicht so eklig, wie man im ersten Moment denkt.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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