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Die Baunebenkosten können zum Problem werden

Kaufnebenkosten

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Wer ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen will, darf nicht vergessen, dass zum Kaufpreis noch eine Menge Nebenkosten kommen können. Mehr als fünfzehn Prozent der Kaufsumme sind keine Seltenheit mehr und zeigen, dass die Baunebenkosten nicht geringfügig sind. Wir zeigen auf, mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen und wie sich diese unter Umständen abfedern lassen.

 

Finanzierungskosten

Schon mit der Finanzierung einer Immobilie beginnt sich die Spirale der Kaufnebenkosten zu drehen. Vermittlungsgebühren und Bereitstellungszinsen sind Kosten, die im Rahmen eines Darlehens anfallen können. Vermittlungsgebühren werden fällig, wenn das Darlehen durch einen Dritten vermittelt wurde, der dafür eine Provision erhält. Die Bereitstellungsgebühren hingegen erhebt die Bank, die bei der Finanzierung einer Immobilie hilft. Und zwar dann, wenn der Kreditvertrag bereits geschlossen wurde, die Auszahlung aber erst später erfolgt. Die Bereitstellungsgebühren belaufen sich meist auf 0,2 Prozent der noch nicht abgerufenen aber vereinbarten Summe.

Gutachterhonorar

Bevor man eine Immobilie kauft, sollte man einen Gutachter mit der Wertermittlung beauftragen. Als Laie fällt es sehr schwer einzuschätzen, ob der vom Verkäufer aufgerufene Preis fair ist. Außerdem besteht bei älteren Immobilien das Risiko von Baumängeln und Nachfolgekosten durch Renovierungen, Instandsetzungen, etc. Die Kosten für freie Sachverstände, welche häufig Architekten oder Ingenieure sind, richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Maklerprovision

Hat der Makler das Haus oder das Grundstück für den Hausbau vermittelt, erhält er für seine Dienstleistung eine Provision, die sich in der Regel zwischen drei und sieben Prozent vom Kaufpreis bewegt. Trotz der gesetzlich verankerten Verpflichtung zur Teilung der Maklergebühren können da erhebliche Beträge zustande kommen. Zudem ist dafür auch noch die Umsatzsteuer zu entrichten. Ein Einfamilienhaus für 200.000 Euro, für das sechs Prozent Maklerprovision anfallen, kostet also bereits 12.000 Euro Maklergebühren zzgl. Mehrwertsteuer.




In diesem Video erklärt ein Sachverständiger für Wohnimmobilien, mit welchen Nebenkosten Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung rechnen müssen.
Quelle: YouTube

Notargebühren

Ein Immobilienkauf muss stets notariell beurkundet werden. Auch Notare verfügen über eine Gebührenordnung, wobei sich die Notargebühr am Kaufpreis orientiert und in der Regel ein Prozent beträgt. Bei einem Kaufpreis von 180.000 Euro müssen für den Notar demnach ca. 1.800 Euro berücksichtigt werden.

Grunderwerbssteuer

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, der muss eine Grunderwerbsteuer entrichten. Da es eine Landessteuer ist, ist die Höhe vom Bundesland abhängig. Sie bewegt sich derzeit je nach Land zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis. Nur wer die Grunderwerbssteuer beglichen hat, kann seine Immobilien ins Grundbuch eintragen lassen. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Kauf beendet.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in den einzelnen Bundesländern derzeit (09/2021) :

Bundesland                                   Prozent
Baden-Württemberg                      5,0
Bayern                                              3,5
Berlin                                                6,0
Brandenburg                                   6,5
Bremen                                            5,0
Hamburg                                          6,0
Hessen                                              6,0
Mecklenburg-Vorpommern          6,0
Niedersachsen                                5,0
Nordrhein-Westfalen                     6,5
Rheinland-Pfalz                               5,0
Saarland                                           6,5
Sachsen                                            3,5
Sachsen-Anhalt                               5,0
Schleswig-Holstein                         6,5
Thüringen                                        6,5

Grundbucheintrag

Auch der für die rechtmäßige Bescheinigung der Eigentumsverhältnisse notwendige Grundbucheintrag kostet Geld. Die Gebühren dafür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und fallen ebenfalls unterschiedlich aus. Wer den Immobilienkauf zum Beispiel über einen Kredit finanziert, muss auch eine Grundschuld eintragen lassen, die extra berechnet wird.

Zusätzliche Baunebenkosten beim Hausbau

Zusätzlich zu den oben genannten Baunebenkosten muss beim Hausbau mit weiteren Kosten gerechnet werden. Hierunter fallen Kosten für die Baugenehmigung (ca. 2% der Baukosten), Erschließungskosten für das Grundstück und Kosten für die Versorgungsanschlüsse von Gas, Wasser und Strom (das kann bis zu 25.000 Euro ausmachen), Vermessungskosten (ca. 2.000 Euro) und Kosten für die Bauvorbereitung. Hierunter fallen gegebenenfalls Abrisskosten, Beseitigung von Altlasten auf dem Grundstück, Bodenaushub entsorgen, Baustraße anlegen, Baumfällkosten und -gebühren und Kosten für die Bauplatzsicherung. Während der Bauphase sind dann noch Kosten für diverse Bauversicherungen erforderlich.

So lassen sich die Kaufnebenkosten ausgleichen

Man kann an den obigen Beispielen deutlich sehen, welche Baunebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis anfallen können. Diese Nebenkosten sind feststehende Größen, an denen man wenig ändern kann. Man kann allerdings an anderer Stelle sparen und die Kaufnebenkosten auf diese Weise etwas ausgleichen. So gibt es diverse Fördermöglichkeiten. Ein kostengünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zum Beispiel dann gewährt, wenn das erworbene Wohneigentum altersgerecht saniert werden muss oder wenn Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgenommen werden.

Neben der KfW gibt es weitere öffentliche Fördermittel, die beispielsweise von den Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Fülle an Angeboten für unterschiedlichste Zwecke lassen sich Käufer diesbezüglich am besten von einem Baufinanzierungsexperten, dem Finanzierungsberater der Bank oder dem Bauträger beraten.

Zudem sollten Immobilienkäufer nicht versäumen, die ihnen eingeräumten Steuervorteile zu nutzen. So lassen sich die Anschaffungskosten eines Hauses oder einer Wohnung auf 50 Jahre linear abschreiben, was folglich zwei Prozent pro Jahr entspricht. Zu den Anschaffungskosten gehören alle Kosten, die mit dem Erwerb der Immobilie in Zusammenhang stehen, also auch die hier genannten Nebenkosten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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