Was muss man bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers beachten?
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder er versucht es auf eigene Faust oder er beauftragt einen Immobilienmakler damit. Doch den passenden Makler zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Deshalb ist es ganz entscheidend, ein paar Faktoren zu kennen, die bei der Beauftragung beachtet werden sollten, um keinem „windigen“ Verkäufer auf den Leim zu gehen.
Welche Leistungen erbringt ein(e) Immobilienmakler(in)?
Oft herrscht schon bei der Vorstellung, was ein Makler für jemanden erledigt, ein falsches Bild. Grundsätzlich übernimmt diese Person alle Aufgaben, die dafür sorgen, dass für die entsprechende Immobilie ein passender Käufer gefunden wird. Dazu gehören unter anderem die folgenden Tätigkeiten:
1. Schaltung von Inseraten in Online-Plattformen und/oder Print-Medien
2. Beantwortung der Anfragen von Interessenten
3. Vorselektion der potenziellen Interessenten
4. Durchführung von Besichtigungsterminen und Nachbetreuung der Interessenten
5. Ständiger Informationsaustausch mit dem Verkäufer der Immobilie
Wie ist ein seriöser Immobilienmakler zu erkennen?
In kaum einer anderen Branche wird so viel über schwarze Schafe berichtet wie bei Immobilienmaklern. Zu Unrecht, denn ein Großteil der Anbieter arbeitet äußerst seriös und gewissenhaft. Dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und ein paar wichtige Aspekte beachten – vor allem, wenn es sich um die erste Zusammenarbeit mit einem Makler handelt.
Die beste Möglichkeit, um einen seriösen Anbieter zu finden, ist immer noch die persönliche Empfehlung eines guten Freundes oder Bekannten. Ist das nicht möglich, bieten Bewertungsportale im Internet eine Möglichkeit, um sich ein Bild von der Qualität des Maklers zu machen. Dabei sollten jedoch negative Einzelmeinungen nicht überinterpretiert, sondern lediglich die Summe an Bewertungen betrachtet werden.
Wichtig ist, dass entsprechende Ortskenntnisse beim Makler vorhanden sind. Wer beispielsweise Immobilien in Delmenhorst und Umgebung sucht, der sollte idealerweise jemanden aus der Umgebung wählen, der mit den Grundstückspreisen vertraut ist und weiß, welche Verkaufspreise ähnliche Objekte in der jüngeren Vergangenheit erzielt haben.
Einige seriöse Makler verzichten auf einen Makleralleinauftrag und bieten so ihren Kunden die Möglichkeit, die Immobilie jederzeit auch privat inserieren und veräußern zu können.
Ein guter Makler ist bei Rückfragen schnell telefonisch oder per E-Mail erreichbar und lässt sich nicht tagelang Zeit für eine Antwort. Er führt eine vollständige Begehung durch und nennt erst dann einen Verkaufswert, wenn er sich eine entsprechende Übersicht über alle Unterlagen, wie beispielsweise Baupläne und den Energieausweis, gemacht hat. Wenn er einen Preis für ein Objekt nennt, kann er auch erklären, wie dieser zustande gekommen ist, weil er eine eindeutige Berechnungsmethode dafür verwendet.
Wie wird der Immobilienmakler beauftragt?
Die Zusammenarbeit startet in der Regel immer mit einem unverbindlichen Kennenlernen und einer damit verbundenen Erstberatung. Der Immobilienverkauf ist schließlich Vertrauenssache. Wenn die entsprechende Sympathie nicht vorhanden ist oder Zweifel an der Kompetenz bestehen, sollte der Kontakt an dieser Stelle auch wieder abgebrochen werden.
Andernfalls geht es darum, mit dem Makler einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Die wichtigsten beiden Aspekte sind hier die Art des Vertrages und die Verkaufsprovision. Bei der Art des Vertrages wird zwischen folgenden Möglichkeiten unterschieden:
Alleinauftrag: Das bedeutet, dass ein Immobilienmakler exklusiv mit dem Verkauf betraut wird und in der Zwischenzeit kein anderer Makler tätig werden darf. Diese Beauftragungen sollten immer zeitlich auf maximal ein halbes Jahr limitiert sein.
Qualifizierter Alleinauftrag: Im Unterschied zum „normalen“ Alleinauftrag ist in diesem Fall auch eine Provision an den Makler zu leisten, wenn das Objekt selbst verkauft wird.
Einfacher Auftrag: Bei dieser Art von Auftrag können mehrere Makler beauftragt werden, ohne dass daraus exklusive Verpflichtungen entstehen. Die Provision wird nur dann ausbezahlt, wenn ein Makler die Immobilie verkauft. Der Nachteil: Auch der Makler ist zu nichts verpflichtet und richtet seinen Fokus deshalb eventuell auf lukrativere Verkaufsobjekte.
Bezüglich der Provision muss vertraglich festgelegt werden, ob und zu welchen Anteilen sie vom Käufer beziehungsweise vom Verkäufer übernommen wird. Dabei sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten, die sehr unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich ist die Höhe jedoch frei wählbar.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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