Baufinanzierung

Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme

 

KreditantragstellungBaufinanzierung:  Wer einen Kredit beantragen will, sei es nun eine Baufinanzierung oder ein gewöhnlicher Kleinkredit, muss einige Voraussetzungen erfüllen, damit der Kredit auch gewährt werden kann. Die wichtigsten Faktoren haben wir nachstehend zusammengestellt und erläutert. Es müssen besondere Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen gestellt werden, die Bonität muss ausreichend sein, das Einkommen muss nach Abzug der notwendigen Lebenshaltungskosten ausreichen und die Belastung, die aus der Finanzierung erwächst, muss tragbar sein.

 

Persönliche Voraussetzungen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland einen Kredit aufnahmen möchte, muss erst einmal eine persönliche Grundvoraussetzung erfüllen, er muss nämlich voll geschäftsfähig sein. Voll geschäftsfähig kann man in Deutschland erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr sein (§ 104, 106 BGB). Voll geschäftsfähig bedeutet auch, dass der Kreditantragsteller nicht unter Vormundschaft oder Betreuung steht.

Neben der Vollendung des 18. Lebensjahres als Voraussetzung steht auch ein hohes Alter unter Umständen einer Kreditgewährung im Wege. Speziell für langlaufende Kredite, wie z.B. eine Baufinanzierung oder ein Hypothekendarlehen, wird es für Personen, die bereits über 60 Jahre alt sind, schon recht schwierig mit der Kreditaufnahme. Bei einem oder einer 70jährigen Antragsteller(in) gibt es kaum noch Finanzierungsinstitute, die da bei einer Kreditgewährung mitspielen.

Als dritter Punkt de persönlichen Voraussetzungen muss genannt werden, dass der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland seinen festen Wohnsitz hat, also auch in Deutschland gemeldet ist. Ähnliches gilt auch für Kreditinteressenten aus der Schweiz oder aus Österreich, auch die müssen in ihrem Heimatland gemeldet sein.

Eine Bankverbindung mit Girokonto in Deutschland ist ebenfalls notwendig, wenn der Kredit in der Bundesrepublik Deutschland beantragt wird. Das Führen des Girokontos muss nicht zwangsläufig bei dem Kreditinstitut erfolgen, bei dem der Kreditantrag gestellt wird.

Als letzter persönlicher Voraussetzungsfakt muss gewährleistet sein, dass der Kreditnehmer auf eigene Rechnung und nicht für einen Dritten handelt. Der Kreditnehmer muss den aufgenommenen Kredit für eigene Zwecke nutzen und in der Lage sein, für die Kreditkosten aufzukommen.

Bonitätsvoraussetzungen

Die Bonität des Kreditantragstellers ist für die Entscheidung über den Kredit an sich und die Höhe der zu zahlenden Zinsen von entscheidender Bedeutung. Mit der Errechnung der Bonität will das Finanzierungsinstitut Sicherheit darüber erlangen, ob der Kunde voraussichtlich in der Lage sein wird, den Kredit pünktlich und vollständig zurück zu zahlen, die Bonität spiegelt seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder. Heutzutage bedient man sich allgemein neben der Schufa-Auskunft des Schufa-Scorings, das trotz vieler falscher Ergebnisse immer wieder eingesetzt wird.

Negative Einträge in der Schufa sind Bonitätsmerkmale, die sich bei der Kreditprüfung immer auswirken werden. Wenn ein abweichendes Zahlungsverhalten bei früheren oder noch laufenden Krediten vorliegt und sogar Kreditkündigungen und Kontokündigungen zu verzeichnen sind, ist bei fast allen Instituten das Verfahren beendet.

Eidesstattliche Versicherungen, heute auch als Abgabe eines Vermögensverzeichnisses bezeichnet, sowie eine Verbraucherinsolvenz machen eine Kreditaufnahme in der Regel unmöglich. Auch der Verschuldungsgrad ist insbesondere bei Baufinanzierungen ein weiteres Kriterium bei den Voraussetzungen für die Kreditgewährung.

Bei einem Antragsteller, der früher bereits Kredite in Anspruch genommen hat, wirft die Bank bei der Kreditprüfung auch einen Blick auf das bisherige Zahlungsverhalten. Wenn stets eine pünktliche Zahlung erfolgt ist und Kredite bereits abgezahlt wurden, kann das durchaus auch als Positivum in der Schufa-Auskunft stehen.

Einkommensvoraussetzungen

Die Grundvoraussetzungen hinsichtlich des Einkommens für eine Kreditgewährung sind in aller Regel nur dann erfüllt, wenn der Antragsteller über regelmäßige Einkünfte, wie Lohn, Gehalt, Dienstbezüge oder eine Rente verfügt. BaföG-Zahlungen oder sonstige regelmäßige öffentliche Unterstützungen werden bei der Einkommensberechnung meist nicht angerechnet, wohl aber das Kindergeld.

Hartz IV-Empfänger haben keine Chance auf einen Kredit, da ihr Einkommen unter der sogenannten Pfändungsfreigrenze liegt. Das gilt im Übrigen auch für viele Arbeitnehmer in Deutschland, die im Bereich des Mindestlohnes arbeiten und dann teilweise auch trotz voller Arbeitsleistung mit ihrem Monatseinkommen nicht über die Pfändungsfreibeträge hinauskommen.

Bei der Berücksichtigung des notwendigen Einkommens eines Kreditantragstellers wird auch die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Angestellten zugrunde gelegt. Es ist ein Unterschied ob der Arbeitnehmer in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis steht oder ob er sich sogar noch in der Probezeit befindet. Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis müssen in der Regel seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gilt, dass ein Kreditantrag nur dann Aussicht auf Genehmigung hat, wenn die Dauer des Arbeitsvertrages zumindest der beantragten Kreditlaufzeit entspricht.

Das Einkommen muss durch Gehaltsabrechnungen u.ä. Nachgewiesen werden. Zusätzlich verlangen einige Kreditinstitute auch die Vorlage von Kontoauszügen, um das Verhältnis von Geldeingängen und -ausgängen zu überprüfen und mit den gemachten Angaben zu vergleichen.

Für Selbständige gelten besondere Regeln hinsichtlich des Nachweises ihres Einkommens. Manche Institute geben keine Kredite an Selbständige heraus. In diesen und auch in anderen etwas schwierigeren Fällen ist es sicherlich eine gute Lösung, über das Internet spezielle Anbieter zu suchen.

Notwendige Lebenshaltungskosten / Belastbarkeit

Anhand der vorgelegten Einkommensnachweise wird das Finanzierungsinstitut in der Regel einen Haushaltsplan erstellen, in dem das Einkommen einerseits und die Ausgaben andererseits miteinander verglichen werden. Nur wenn sich aus diesem Abgleich ergibt, dass genügend finanzielle Mittel für die Kreditrückzahlung zur Verfügung stehen, also die tragbare Belastung ausreichend ist, kann der Kreditantrag bewilligt werden. Ausnahme, das Einkommen befindet sich unterhalb der Pfändungsfreigrenze (s.o.)

Als Durchschnittswert für die Berechnung der Ausgaben gilt, dass für die erste Person 450 Euro, für jede weitere Person 200 Euro im Monat als Mindestlebenshaltungskosten zugrunde gelegt werden. Pro KFZ werden noch einmal 150 Euro Kosten hinzugerechnet. Dies gilt nur als Annäherungswert, da jedes Bankinstitut eigene Pauschalen festsetzt.

Unterlagen und Dokumente

Bevor ein Kredit abgeschlossen werden kann, müssen sich die Kreditnehmer legitimieren. Das Legitimationsverfahren bei Krediten, die über das Internet beantragt werden, erfolgt üblicherweise bei der Post, mit dem sogenannten Post-Ident-Verfahren. Bei einem Kreditantrag, der in einer Bank- oder Sparkassenfiliale gestellt wird, ist der Personalausweis oder der Reisepass der Legitimationsnachweis.

Weitere notwendige Unterlagen sind:

Persönliche Daten und Kontaktdaten
Bankverbindung, belegt durch Kontoauszüge
Gehaltsnachweise für Angestellte
Steuerbescheide
Bilanzen und Betriebswirtschaftliche Auswertungen für Selbständige

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain