Die Gaspreise steigen wieder
Energie / Energiepolitik: Eine schöne Bescherung für die Verbraucher von Gas haben sich die Grundversorger Deutschlands bei den Gaspreisen ausgedacht. Die
jahrelange Talfahrt der Gaspreise ist nämlich jäh beendet worden. Nach Informationen verschiedener Verbraucherportale will jeder dritte Grundversorger die Preise erhöhen. Die Erhöhungen fallen nicht sehr moderat aus, denn im Durchschnitt muss der Verbraucher zukünftig durchschnittlich mehr als 8 Prozent mehr bezahlen.
Von dieser Erhöhung sind rund 1,7 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen. Wenn man den Durchschnittsverbrauch einer Familie mit rund 20.000 kWh pro Jahr zugrunde legt, so sind damit annähernd 111 Euro jährlich an Mehrkosten aufzubringen. Interessanterweise haben einige wenige Grundversorger Preissenkungen von durchschnittlich 7,5 Prozent angekündigt.
Die Gaspreiserhöhungen fallen regional sehr unterschiedlich aus. Wie sich die Situation in den einzelnen Bundesländern darstellt, kann man am besten aus dem Verbraucheratlas von Verivox ersehen.
Für den Verbraucher stellt sich dann die Frage, wie es zu dieser Preisentwicklung kommt. Den Hauptgrund dafür findet man sicherlich bei den in den letzten Monaten deutlich angestiegenen Börsenpreisen für Gas. Seit Jahresbeginn ist der Einstandspreis dafür um mehr als 50% gestiegen. Aber das ist nicht das Argument der Preiserhöher, sie reden dem Verbraucher ein, dass die Netzentgelte aufgrund des höheren Biogasanteils für die Preise verantwortlich sind. Das ist natürlich Unsinn, weil die Gaspreise mit der EEG-Umlage aber auch gar nichts zu tun haben.
Was kann und muss man tun, wenn die Gaspreise erhöht werden?
Wenn das Schreiben des Gasversorgers mit der Preiserhöhung eingeht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Die Sonderkündigung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Natürlich ist es zweckmäßig, vor einer Kündigung einen neuen Anbieter zu finden. Dies geschieht am besten und erfolgreichsten durch einem Gaspreisvergleich. Mit einem Gaspreisvergleich findet man den günstigsten Anbieter und dieser übernimmt in der Regel alle Formalitäten der Kündigung und des Neuvertrages.
Mit dem Anbieterwechsel sind keine mechanischen Änderungen (also Zähler oder Leitungen) verbunden, einzig der Aussteller für die neue Rechnung ändert sich.
Wie man im Einzelnen tun kann und muss, um der Gaspreis-Spirale ein Schnippchen zu schlagen, finden Sie hier genauestens erläutert!
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR / Verivox / Spiegel Online
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