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Versicherungen

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung

Hausbau / Versicherungen:  Eine solche Versicherung ist ein weiterer Baustein beim Versicherungsschutz für Unternehmen. Diese Versicherung richtet sich deshalb in erster Linie an Unternehmer jeder Art. Es spielt keine Rolle, ob es Einzelunternehmer, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften sind. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur durch Zusatzbausteine auch Vermögensschäden ab. Sind diese Bausteine nicht vorhanden, so haftet ein Unternehmen bei einem Vermögensschaden und ist ohne Versicherungsschutz.

 

Die Absicherung durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist also insbesondere dann wichtig, wenn durch die eigene Tätigkeit finanzielle Schäden beim Gegenüber entstehen können. Das betrifft schlussendlich sehr viele unterschiedliche Bereiche. IT-Dienstleister, Berater, Marketingunternehmen oder Hausverwalter können genauso Vermögensschäden verursachen wie Blogger, Journalisten oder Heilnebenberufe. Ob eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie in Frage kommt, müssen Sie anhand des unternehmerischen Risikos abschätzen.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine solche Versicherung schützt Sie, wenn jemand gegen Sie Vermögensschäden geltend macht. Das heißt ganz konkret: Sie haben einen Auftrag angenommen und durchgeführt. Irgendetwas funktionierte nicht so, wie es sollte und Ihr Auftraggeber erlitt dadurch einen finanziellen Schaden. Ist dieser Schaden berechtigt, zahlt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Forderungen Ihres Gegenübers werden geprüft und eingeordnet. Ist der Schaden nicht berechtigt, so zahlt auch die Versicherung nicht.

Beispiele für Vermögensschäden

Es gibt viele Arten der Vermögensschäden:

Ein IT-Dienstleister hat Netzwerktechnik bei einem Unternehmen installiert. Während der Installation legte der Dienstleister aus Versehen das vorhandene Netzwerk lahm. Das Problem konnte erst nach drei Tagen gelöst werden. In dieser Zeit herrschte Stillstand beim Unternehmen und es entstanden nachweisbar finanzielle Schäden. Hier springt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein.

Eine Werbeagentur übernimmt den Auftrag zum Marketing für ein bestimmtes Produkt. Es gibt ein konkretes Datum für den Launch des Produktes. Die Agentur kommt mit der Arbeit nicht mehr hinterher und der Launch muss verschoben werden. Da der Hersteller des Produktes jedoch bereits viel Geld investiert hat in den Event, geht ihm nun Kapital verloren. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt ein und zahlt den entstandenen Schaden.

Ein Unternehmensberater berät ein Unternehmen über die richtige Strategie bei der Vermarktung eines neuen Produktes. Er nennt Methoden, die das Unternehmen anwenden soll. Diesen Rat befolgt das Unternehmen. Dadurch entstehen weitere Kosten, von denen niemand im Vorfeld wusste. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt ein, wenn das Unternehmen den Berater berechtigt verklagt.

Was ist versichert und was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Personen- oder Sachschäden. Auch Folgeschäden aus Vermögensschäden sind nicht versichert. Hierbei ist die Rede von unechten Vermögensschäden. Hier kommen Betriebshaftpflichtversicherungen zum Einsatz. Versichert hingegen sind alle echten Schäden an Dritten. Dazu zählen zum Beispiel obige Fälle, aber auch verpasste Abgabefristen, fehlerhafte Dienstleistungen, Urheberrechtsverletzungen, falsche Beratung oder verzögerte Leistungserbringung auf Grund von Krankheit oder sonstigen Umständen.

Wie hoch sind die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine solche Versicherung sind individuell und richten hauptsächlich sich nach Versicherungssumme und versichertem Risiko. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist nicht möglich.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain