Die Notwendigkeit des Abschlusses einer Wohngebäudeversicherung
Hausbau / Versicherungen: Wohngebäude sind jederzeit vielen besonderen Gefahren ausgesetzt. Ob es sich um die in immer größerer Anzahl auftretenden Blitzeinschläge, um Feuer, orkanartige Stürme bis hin zu Tornados, Leitungswasserschäden oder um Hagelschlag handelt, es entstehen immer wieder und in zunehmender Anzahl große Schäden. Von den auch immer häufiger auftretenden Elementarschäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Lawinen ganz zu schweigen.
Im schlimmsten Fall kann das ohne eine entsprechende Absicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb ist es unabdingbar, dass ein verantwortungsbewusster Hauseigentümer über eine zeitgemäße Wohngebäudeversicherung verfügen muss.
Wogegen schützt die Wohngebäudeversicherung?
Man spricht bei der Wohngebäudeversicherung auch von einer Verbundenen Wohngebäudeversicherung. Damit ist gemeint, dass mehrere Versicherungsrisiken zu einer gemeinsamen Versicherung verbunden sind. In der Regel sind diese Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagelschlag. Dazu kommen noch als Zusatz einzuschließende Sonderversicherungen, wie die Elementarschadenversicherung, die Photovoltaikversicherung und die Glasversicherung.
Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?
Versicherungsschutz und damit zu leistender Ersatz durch die Versicherungsgesellschaft besteht für die Wiederherstellung des Wohnhauses inklusive der Bestandteile und des Gebäudezubehörs zum ortsüblichen Neubauwert. Sollte der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes betragen, wird in der Regel der Zeitwert ersetzt .
Wenn es sich um ein Mietshaus handelt, sind auch die Mietausfallkosten versichert, die entstehen, wenn die Mieter aufgrund des Gebäudeschadens berechtigt sind, die Mietzahlung zu verweigern.
Zu ersetzen sind auch die mit dem Schadensereignis in Zusammenhang stehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten, sonstige Bewegungs-- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten und eventuell anfallende Kosten für eine Dekontaminierung des Erdreichs.
Die Beseitigung von Schäden am Gebäude bei teilweiser Beschädigung, z.B. wenn das Dach bei einem Sturm abgedeckt wird, die Aufwendungen für die Entfernung umgestürzter Bäume und die Mehrkosten, die entstehen, wenn es durch die Baubehörden besondere Auflagen und Beschränkungen bei der Wiederherstellung des Gebäudes gibt.
Die Berechnung der Versicherungssumme
Wenn es an die Bemessung der Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung geht, sollte man auch an das leidige Thema einer Unterversicherung denken. Nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch bestimmte Einbauten, die mit dem Gebäude verbunden sind, müssen in die Berechnung der Versicherungssumme einbezogen werden.
Man muss also daran denken, dass fest verlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen sowie elektrische Anlagen mit in der Versicherungssumme erfasst werden, denn auch sie gehören zu den Bestandteilen des Gebäudes. Auch Nebengebäude, wie Garagen, Carports, Sauna und Solarium oder Gartenhäuschen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind in der Versicherungssumme mit zu berücksichtigen, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.
Was ist nicht versichert?
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen in der Regel Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei grober Fahrlässigkeit gibt es allerdings Versicherungsgesellschaften, wie beispielsweise die AMV, die auch in der Wohngebäudeversicherung volle Entschädigung leisten.
Ferner werden keine Schäden bezahlt, die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, durch Kernenergie und durch Erdbeben hervorgerufen werden.
Höhe des Versicherungsbeitrags
Der Versicherungsbeitrag richtet sich in aller erster Linie nach dem Versicherungswert. Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird aber auch mit bestimmt durch die Bauartklassen und die Sturmzonen. Am günstigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, die sich in einer wenig Sturm gefährdeten Zone befinden. Preislich höher sind Objekte aus Holzbaustoffen, wie ein Blockhaus oder ein Holzhaus einzustufen und vor allem Häuser mit objektiv erhöhten Risiken, wie z.B. einem Reetdach.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain