Der Wohn-Riester
Das Wort allein ist schon recht ungewöhnlich, genau wie seine schwierige Entstehungsgeschichte, die bis heute (Februar 2008) noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Bundesregierung hatte bei der Abschaffung der Eigenheimzulage, wie meist in den letzten Jahre, nicht an die Folgen gedacht. Dass der Wohnungsbau einbrechen würde, war eigentlich allen Beteiligten klar und wurde auch billigend in Kauf genommen.Eigenheimzulage weg – Wohn–Riester her!
Da inzwischen auch die Altersversorgung der Bundesbürger alles andere als gesichert ist, kamen einige dieser wahrhaft „klugen Köpfe“ darauf, einen Ersatz für die Eigenheimzulage zu schaffen und bedienten sich dabei an dem Altersversorgungsmodell des Herrn Riester. Dies ließ die Versicherungsunternehmen, die einen großen Teil der „Riester-Rente“ ins Portefeuille geholt hatten, natürlich kräftig aufheulen. So dauerte die Entwicklung des „Wohn-Riesters“ seine Zeit.
Da selbst die derzeit regierenden Politiker wissen, dass die Deutschen im Alter am liebsten mietfrei wohnen würden und dafür auch einiges ansparen wollen, soll das nun auch staatlich gefördert werden.
Vorteile des Wohn-Riesters
Wer bisher mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Bank- oder -Fondssparplan für sein Alter Sparbeiträge erbringt, soll künftig das angesparte Kapital auch für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung einsetzen können. Für die Bauherren bedeutet das, daß Sie mehr Eigenkapital vorweisen können und die Fremdmittel in entsprechend geringerer Höhe aufgenommen werden müssen. Für Hausbesitzer ist es möglich, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommenen Finanzierungsmittel zurück zu zahlen. Der Staat beteiligt sich mit der Riester-Zulage.Welche Folgen hat der „Wohn-Riester“ für eine Baufinanzierung?
Das durch einen bestehenden Riester-Vertrag angesparte Geld wird von den Finanzierungsinstituten als Eigenkapital anerkannt und kann in die Berechnungen für die Baufinanzierung einbeziehen. Für einen Neuabschluß ist der Riester-Bausparvertrag eine gute Lösung, der von allen Bausparkassen angeboten wird.Auch für die Tilgung bestehender Baufinanzierungen kann der Wohn-Riester eingesetzt werden. In diesem Fall wird der Riester- Vertrag nicht mehr weiter bespart (deshalb das Aufheulen der Versicherungsbranche). Das eingesetzte Geld wird jetzt als Tilgungsrate in den Darlehensvertrag für die Baufinanzierung eingesetzt. Der Riester-Zuschuss wird auf die Tilgungsrate gewährt.
Welche Folgen hat die Entnahme zu Hausbau-Zwecken für den Riester-Vertrag?
Der bisherige Riester-Vertrag kann weiter laufen, da die Zulagen allerdings für die Tilgung der Baufinanzierung verwendet werden, wird der Riester-Vertrag ohne die Zulagen auskommen müssen. Wenn der Riester- Sparer seine Einzahlungen einstellt, werden die Versicherungen, Fondsanbieter und Banken gegebenenfalls jahrelang ein Riester-Depot ohne Kapital verwalten müssen. Dies hat natürlich zur Folge, dass die daraus irgendwann einmal auszuzahlende Riester-Rente erschreckend gering ausfallen wird.Wie sieht die steuerliche Seite des „Wohn-Riesters“ aus?
Die „Riester-Rente“ muss ja bei Erreichen des Rentenalters und Auszahlung der Rente bekanntermaßen versteuert werden. Das ist beim „Wohn-Riester“ ja schlecht möglich, wenn das Kapital verbraucht ist und eine Rente gar nicht gezahlt wird, weil damit das eigene Haus abbezahlt worden ist.Wie wir alle wissen, ist der deutsche Politiker, speziell in Verbindung mit dem deutschen Finanzbeamten, für jede noch so absurde und absonderliche Idee zu haben. Ganz im Sinne des „Bürokratieabbaus“, der von denen, die für ihren Aufbau verantwortlich sind, besonders gern propagiert wird, hat man sich ein weiteres Narrenstück einfallen lassen.
Das Finanzamt, bereits hetzt schon in manchen Bereichen hoffnungslos überfordert, bildet für jeden Wohn Riester – Bürger ein fiktives Konto, das man „Wohn-Förder-Konto“ nennt. Diese Konto erfasst jährlich die staatlichen Zulagen und die Tilgungsraten für die Baufinanzierung und verbucht sie mit einem Anteil von 2% als Basis für die bei Erreichung des Ruhestandes zu zahlenden Steuern.