Förderung der Länder
Für die öffentliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in den Bundesländern sind unterschiedliche Anlaufstellen und Institutionen eingerichtet worden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern zuständigen Institute und Behörden mit den Kontaktadressen. Einige Bundesländer haben mittlerweile die Förderung von privatem Haus- und Wohnungsbau komplett eingestellt. Hierzu gehören die Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Rheinland-Pfalz sind nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten vorhanden.
In Baden- Württemberg ist das Landeswohnraumförderungsprogramm mit den landesweit geltenden Vorschriften für die Hausbauförderung geschaffen worden. Die vollständige Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2008 sind im "Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg" vom 27.12.2007 (Nr. 12), S. 692 ff. veröffentlicht worden.
Ansprechpartner und zuständig für die Förderung sind die Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und der Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Daneben gibt Ihnen auch die Landeskreditbank Auskunft.
Landeskreditbank Baden-Württemberg
- Förderbank -
Schlossplatz 10,
76113 Karlsruhe,
Info-Telefon: 01801/150-333
Fax: 0721/150-1110,
Bayern
Auch in Bayern sind die Bewilligungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten für die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus zuständig.
Auskünfte können Sie auch bei der
Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Brienner Straße 16
80333 München
Berlin
Berlin hat die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Privatpersonen durch Öffentliche Mittel des Landes Berlin bereits im Jahr 2004 eingestellt. Davon sind sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau betroffen.
Brandenburg
In Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg für die Vergabe der öffentlichen Mittel zuständig.
InvestitionsBank des Landes Brandenburg,
Steinstraße 104-106,
14480 Potsdam,
Info-Telefon: 0331/660-1322,
Fax: 0331/6601491
Bremen
Auch das Land Bremen hat die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Privatpersonen durch Landesmittel zum Ende des Jahres 2007 bis auf weiteres eingestellt. Das betrifft auch hier alle möglichen Formen, also sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau.
Hamburg
In Hamburg sind die Obergrenzen der zugrunde liegenden Einkommen erheblich angehoben worden. Berechtigt ist hier grundsätzlich jeder, der die Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 70 % überschreitet.
Zuständig für die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in Hamburg ist die
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt,
Besenbinderhof 31,
20097 Hamburg,
Tel: 040/24846-480
Hessen
In Hessen finden Sie die Ansprechpartner für die Haus- und Wohnungsbauförderung in den Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen.
Generelle Auskünfte erhalten Sie auch bei der früheren Landestreuhandstelle, der jetzigen
WI-Bank
Strahlenbergerstraße 11,
63067 Offenbach,
Info-Hotline: 069/9132-5559
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bis auf weiteres auch keinerlei öffentliche Förderung für den Haus- und Wohnungsbau und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau.
Niedersachsen
In Niedersachsen sind die Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden zuständig für die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus.
Grundlegende Auskünfte erhalten Sie auch bei der
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 14
30177 Hannover
Tel: 0511/30031-313
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind die Ämter für Wohnungswesen mit den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau zuständig.
Weitergehende grundsätzliche Informationen erhalten Sie auch bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen innerhalb der NRW-Bank .
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/91741-7640 und –7647
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat die direkte Förderung 2008 eingestellt und vergibt jetzt nur noch Zinsgarantien. Die Bestimmungen sind gegenwärtig (März 2008) in der Überarbeitung. Auskünfte erteilen die Stadt- und Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.
Auskunft einholen können Sie auch bei der
Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz,
Löwenhofstraße,
55116 Mainz,
Postanschrift: 55098 Mainz,
Tel: 06131/13-3006,
Fax: 06131/133034,
Saarland
Im Saarland ist die SIKB, die Saarländische Investitionskreditbank AG für die öffentliche Förderung von Haus- und Wohnungsbau zuständig.
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17,
66119 Saarbrücken,
Hotline Wohnungsbau: 0180/5730330
Sachsen
Die Sächsische Aufbaubank hat die öffentliche Förderung von Haus und Wohnungsbau im Herbst 2007 eingestellt. Seitdem gibt es in Sachsen kein allgemeines Förderprogramm für Neubau/Ersterwerb, Bestandserwerb oder Ausbau, Umbau und Erweiterung im Haus- und Wohnungsbau mehr.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank der Ansprechpartner und Annahmestelle für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt Abteilung Immobilienförderung
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Gebührenfreie Hotline: 0800/5600846
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein die Federführung für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau übernommen.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431/9905-0
Thüringen
In Thüringen sind die Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau.
Grundlegende Auskünfte können Sie auch bei der Thüringer Aufbaubank erhalten.
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9 (S-Finanzzentrum)
99084 Erfurt
Tel: 0361/7447-123
Fax: 0361/7447-559