Software für das Architektenhonorar nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der Architekt muss für die Ermittlung seines Anspruches auf Honorar „anrechenbare Kosten“, Honorarsatz, Honorarzone, Honorartafel und sog. Leistungsphasen (Architektenleistungen) berücksichtigen. Das gilt auch für den Ingenieur, Gutachter (Sachverständige) Statiker (Tragwerksplaner) Haustechniker u.a. für die es eigene Honorartafeln und Leistungsphase n gibt. Die Rechtsprechung zur HOAI (wie auch zur VOB) wird in umfassenden Kommentaren erläutert, die neben dem Volltext zu jedem einzelnen Text einen Kommentar enthalten. Eine rechtssichere Berechnung ist nach Download der Freeware auf dieser Seite möglich.

Honorar-Rechner (HOAI)

Dieses Programm ermöglicht Ihnen eine Honorarberechnung für Architektenleistungen für Gebäude zu erstellen. Die anrechenbaren Kosten sind nach DIN 276 in der Fassung vom April 1981 zu ermitteln.
Bauwerk: Kostengruppe 3 ohne Kostengruppen 3.2-3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4
Technik: Kostengruppen 3.2-3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4.

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Mit der kostenlosen Software für Windows haben Sie weitere Einstellungsmöglichkeiten. Die kostenlose Software erhalten Sie durch einen Klick auf download...

Einstufung:
 
Honorarzone   Honorarsatz 

Anrechenbare Kosten:
 
Kostenberechnung* Bauwerk: Technik:
Kostenanschlag Bauwerk: Technik:
Kostenfeststellung Bauwerk: Technik:

Beauftragte Leistungsphasen:
 
[1] Grundlagenermittlung Vorbereitung der Vergabe [6]
[2] Vorplanung Mitwirkung bei der Vergabe [7]
[3] Entwurfsplanung Objektüberwachung [8]
[4] Genehmigungsplanung Objektbetreuung und Doku. [9]
[5] Ausführungsplanung      

Weitere Leistungen:
 
Besondere Lstg. Sonstige Lstg.
Zusätzliche Lstg. Zeithonorare
Umbauzuschlag Nebenkosten
Sonstige Zuschläge Sonstige Abzüge


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